Erlass einer neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die derzeit gültige Friedhofs- und Gebührensatzung wurde am 08.12.2009 erlassen und bedarf nun im Rahmen der Neukalkulation der Gebührensätze für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Ellzee der Überarbeitung. Aufgrund der Vielzahl an rechtlichen Änderungen und neuen Formulierungen wurde auf eine Änderungssatzung verzichtet und eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee im Entwurf ausgearbeitet und als Anlage beigefügt.

Die neue Friedhofs- und Gebührensatzung wird von Bürgermeister Schlosser und Herrn Kämmerer Fritz in der Sitzung erläutert.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Fritz informiert, dass zuerst die Stammsatzung geändert werden muss und dann die Friedhofsgebührensatzung. Bei der Stammsatzung hat sich die Verwaltung anhand eines Musters orientiert. Die in der Anlage gelb markierten Paragrafen sind die wichtigsten, merkt Herr Fritz an.

Unter Absatz vier ist eine Alternative eingebaut da muss ich der Rat entscheiden, was er drin haben möchte. Bei der „Oder-Variante“ ist eine Weiterbestattung möglich, wenn es ein Familienverwandter ist.
Der Vorsitzende merkt an, dass es so sein soll.
Also wird hier bei Absatz 4 die Oder-Variante mit eingesetzt, so Herr Fritz.

GR Fischer St. merkt an, dass er eine Anfrage eines Bürgers habe, ob er das Grab nochmals kaufen kann. Er möchte hierauf aber nicht mehr bestatten, nur die Pflege weiterhin.
Dies verneint der Vorsitzende, hinsichtlich solch einer Gegebenheit müsse extra etwas geregelt werden.
Dies wäre eine individuelle Regelung so Herr Fritz.

Wenn das Grab wieder bezahlt wird, können die restlichen Gebühren mit in den neuen Friedhof genommen werden, frägt GR Schmucker.
Diese Handhabung muss extra besprochen werden, so Herr Fritz.
Dies soll in der nächsten Sitzung besprochen werden, merkt der Vorsitzende an.

Hierzu merkt Herr Fritz lediglich an, dass dies in der Gestaltungssatzung nicht geregelt wird.

Der Vorsitzende merkt an, dass in die Satzung mit aufgenommen werden muss, dass bei Urnenerdgräbern nur Grabplatten zu verwenden sind.

Dies nimmt er unter Gestaltung mit auf, so Herr Fritz.

§ 6 und 7 Verhalten auf dem Friedhof: Hierzu frägt GR Fischer St. an, ob dies an die Friedhofsmauer geschrieben werden kann.
Eine Friedhofsordnung kann gemacht werden, so Herr Fritz und der Vorsitzende.

Beschluss

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Ellzee wird wie vorgelegt beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 15:39 Uhr