Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Rohrer Weg" 1. Beratung über die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

1. Grundlagen

A. Bisheriger Verfahrensverlauf

In der Sitzung am 17.01.2019 wurde über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes vom 18.09.2018 beraten. Mit Ausnahme der Stellungnahme des SG Immissionsschutz des LRA Günzburg zum Bebauungsplan bzgl. möglicher Geruchsemissionen aus der benachbarten Biogas- und Kompostieranlage gingen keine wesentlichen Stellungahmen zum Bebauungsplan bzw. der Flächennutzungsplanänderung ein. Die Anmerkungen dienten der Kenntnisnahme bzw. wurden als redaktionelle Korrekturen eingearbeitet.

Für die Flächennutzungsplanänderung wurde der Feststellungsbeschluss gefasst und die FNP-Änderung am 02.05.2019 dem LRA Günzburg zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 05.09.2019 erteilte das LRA Günzburg die Genehmigung zur FNP-Änderung. Die Genehmigung wurde am 14.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die FNP-Änderung wirksam.

Für den Bebauungsplan wurde der Anregung des SG Immissionsschutz am LRA Günzburg gefolgt, zur Bewertung etwaiger Geruchsemissionen ein Geruchsgutachten erstellen zu lassen. Mit Datum 18.03.2019 wurde das Geruchsgutachten vorgelegt. Es kam zu dem Ergebnis, dass im Bebauungsplangebiet sich keine Einschränkungen infolge Geruchsemissionen aus der benachbarten Biogas- und Kompostieranlage ergeben.

Die bisher im Bebauungsplan vorsichtshalber enthaltene Einschränkung bzgl. Büronutzung, mit einem Abstandsradius von 120 m zur südwestlichen Grundstücksecke der Biogas- und Kompostieranlage, wurde deshalb im BP gestrichen. Der geänderte Bebauungsplan i. d. Fassung vom 17.09.2019 wurde in der Sitzung am 17.09.2019 durch den Gemeinderat gebilligt und die erneute eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Beteiligt wurden die von der Bebauungsplanänderung betroffenen Stellen, das LRA GZ und der Betreiber der benachbarten Biogas- und Kompostieranlage. Einwendungen wurden nur noch zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes zugelassen. Die Beteiligung erfolgt mit verkürzter Frist in der Zeit vom 22.10.2019 bis 08.11.2019.

Das Landratsamt äußerte sich mit nachstehend dargestellter Stellungnahme vom 07.11.2019. Seitens des Betreibers der Biogas- und Kompostieranlage ging keine Rückäußerung ein. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Einverständnis besteht.  

B1 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

Lfd. Nr. 1 Landratsamt Günzburg vom 07.11.2019
1.1 Stellungnahme zum Bebauungsplan
Immissionsschutz

Zu den geänderten/ergänzten Teilen des Bebauungsplanes wird aus Sicht des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:

Ein in Ellzee im „Industriegebiet Am Bahnhof“ ansässiger Gewerbebetrieb benötigt zur Sicherung seines Betriebsstandortes dringend Gewerbeflächen zur Betriebserweiterung. Am heutigen Standort bestehen keine geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Deswegen hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rohrer Weg“ beschlossen. Betriebsleiterwohnungen sind in diesem Bebauungsplangebiet nicht vorgesehen.

Das Plangebiet grenzt im Westen - getrennt durch die Bundesstraße B16 - an das bestehende Gewerbegebiet „Schönhalde“ an. Weiter im Osten in abgesetzter Lage von Ellzee liegen die Gewerbeflächen beim Bahnhof.
Nördlich, südlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Nordosten befindet sich eine Biogasanlage und auf dem gleichen Gelände eine baurechtlich genehmigte Kompostieranlage.

Bezüglich der Geruchsemissionen aus der Biogasanlage und der Kompostieranlage wurde ein Geruchsgutachten nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erstellt, um die Einwirkungen auf das Plangebiet - insbesondere auf den Planbereich GE2 - zu bewerten. Für den gegenständlichen Bebauungsplan wurde das Geruchsimmissionsgutachten von der Firma Accon GmbH mit der Berichtsnummer ACB-0319-8605/02 vom 15.03.2019 angefertigt. Das Auftreten von erheblich belästigenden Gerüchen, wenn diese beiden Betriebsbereiche mit ihrer maximalen Auslastung arbeiten, ist damit untersucht worden. Im Bereich des Bebauungsplanes wird der Grenzwert der GIRL für Gewerbegebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr sicher eingehalten.
 
Das Gutachten ist plausibel und Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden, soweit erforderlich, in die Planung eingearbeitet.

Hinweis: In der Begründung sollte einheitlich und durchgängig bei der Beurteilung der Geruchsimmissionen die gleiche Wortwahl für die Biogasanlage und Kompostieranlage verwendet werden. Vorgeschlagen wird die Verwendung von Biogas-/Kompostieranlage (z.B. unter Nr. 4, 8.1 bzw. 12.3 wird lediglich der Begriff Biogasanlage verwendet).

In Nr. 12.1 der geänderten Begründung wurde erläutert, dass bei Wegfallen der Einschränkung der Büronutzung auch mit den nun gegebenen Abständen zur bestehenden Biogasanlage eine uneingeschränkte Büronutzung aus lärmschutztechnischen Gründen im Gewerbegebiet möglich ist. Abgestellt wurde aber nur auf die Biogasanlage, eine Betrachtung der Kompostieranlage fehlt in diesem Zusammenhang. Es wird davon ausgegangen, dass auch bei Betrachtung der Kompostieranlage diese Aussage immer noch zutreffend ist. Zum einen da die Kompostieranlage durch ein Gebäude abgeschirmt wird und zum anderen die Lärmemissionen nicht das Ausmaß wie bei der Biogasanlage haben dürften. Es fehlt hierzu aber eine argumentative Abarbeitung in der Begründung. Dies ist nachzuholen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Belange besteht mit der Planung aus immissionsschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Abwägung Immissionsschutz



























Kenntnisnahme















Kenntnisnahme



Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst.






Wie in der Stellungnahme des SG Immissionsschutz bereits ausgeführt, ergeben sich auch bei Mitbetrachtung der Kompostier-anlage keine Einschränkungen bei der Büronutzung aus lärm-technischen Gründen.
Die Begründung wird um die entsprechende argumentative Betrachtung redaktionell ergänzt.





B2) Betreiber der Biogas- und Kompostieranlage

Seitens des Betreibers der Biogas- und Kompostieranlage ging keine Stellungnahme ein.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, wie in den vorstehenden Abwägungsvorschlägen angeführt, die Begründung des Bebauungsplanes entsprechend redaktionell zu ergänzen.

  1. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rohrer Weg" einschl. Begründung wird in der Fassung der Abwägungsbeschlüsse aus der heutigen Sitzung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und damit den Bebauungsplan rechtswirksam in Kraft zu setzen.

Das Ing.-Büro für Bauwesen Thielemann & Friderich wird beauftragt, die endgültige Fassung herzustellen und den Verfahrensakt zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandekommens des Bebauungsplanes auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß § 49 Abs. 1 GewO nimmt GR Ost nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Datenstand vom 22.01.2020 11:50 Uhr