Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. Art. 102 Abs.3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtl. Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse ( Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgende übernächste Jahr den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Jahr 2018 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2018 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2018 als erledigt angesehen werden und die Entlastung gem. Art. 102 Abs.3 GO erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (ohne Bürgermeister) beschließt gem. Art. 102 Abs.3 GO
die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 11:50 Uhr