Antrag nach § 4 BlmSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle der Firma Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee (Ludwig-Faist-Str. 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 69. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Die Firma Borger beantragt den Neubau der Produktionshallen 10 + 11mit Außenanlagen und Mitarbeiterparkplätzen auf Fl.-Nr. 301 Gmk. Ellzee. Aufgrund der in den Hallen vorgesehenen Produktionsanlagen für Formteile unter Verwendung von (Phenol)-Harzen muss das Bauvorhaben nach § 4 BImSchG (Bundesimmissionsgesetz) genehmigt werden. Das Werk Halle 10+11 wird technisch vollkommen unabhängig und eigenständig betrieben. Es besteht kein betrieblicher Zusammenhang zu den bisher bestehenden Produktionshallen. Für die Neubauten wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §4 BImSchG auch eine Baugenehmigung beantragt.

Die Hallen 10 + 11 entsprechen in Ihrer Ausführung und Nutzung dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Bahnhof“, die Festsetzungen werden eingehalten.

Der das Baufeld querende Graben wird wie im Bebauungsplan vorgesehen verrohrt und um die Gebäude geführt. Die Entwässerung wird im Trennsystem ausgeführt. Es ist geplant, das anfallende abzuleitende Oberflächenwasser über einen Pufferteich gedrosselt in den verrohrten Graben einzuleiten. Schmutzwasser aus dem Sozialbereich und das Abwasser aus dem Produktionsbereich, soweit die Verschmutzung die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet, werden in die in der Straße vorhandene Schmutzwasserleitung eingeleitet.

Der Nachweis / die Bestätigung der im vorgelegten Brandschutznachweis geforderten der Löschwasserversorgung ist in den Unterlagen bisher nicht vorhanden und muss vom örtlichen Wasserversorger noch beigebracht werden.

Diskussionsverlauf

Hierzu übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Stapf.

Herr Stapf macht auf die Hinweise von Herrn Deubler aufmerksam. Es müssten Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenze aufgrund der Kamine an der Westseite erteilt werden und eine Befreiung der Firsthöhe von 10 Metern auf 10,8 Meter. Herr Stapf merkt an, dass seitens der Verwaltung hierzu zugestimmt werden könnte.

Zu diesem Punkt treten noch weitere zwei Zuhörer ein um 19:41 Uhr.

Den Nachweis über die Entwässerung erhält die Gemeinde noch.

Muss der Hydrant versetzt werden, frägt GR Fischer St.
Einer wird versetzt, aber die Kosten für die Ausführung trägt der Bauherr.

Schafft die Firma Borgers durch die neue Produktionshalle neue Arbeitsplätze, frägt GR Ganser? Was ist mit den Parkplätzen und den LKW-Stellplätzen.
Den LKW-Parkplatz kann er laut dem Vorsitzende nicht verwirklichen. Die LKWs müssen nach Krumbach zum Parken fahren.
Der Vorsitzende findet allerdings auch, dass für die LKWs ein Parkplatz geschaffen werden soll.

GR Ost macht auf eine neue Beschilderung aufmerksam. „Zufahrt Firma Borgers“.

GR Schmucker möchte den Plan sehen, wo die Parkplätze eingezeichnet sind. 81 Parkplätze sind für die Mitarbeiter vorgesehen, dies ist nach Stellplatzverordnung ausreichend.

Der Vorsitzende schlägt vor eine Auflage zu machen, dass eine LKW-Wendemöglichkeit zu schaffen ist.

Er könnte den Zaun zurücksetzen, so GR Schlosser Karl Gerhard.

Nach einer kleineren Diskussion einigt sich der Gemeinderat auf weitere Auflagen.
Es müssen 5 LKW-Stellplätze geschaffen werden, den Rest der Straße wird als Halteverbot ausgeschrieben. Am nördlichen Ende muss eine Wendemöglichkeit für LKWs geschaffen werden. An der Straße zum Rohrer Weg wird eine neue Beschilderung hingemacht.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt dem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen das gemeindliche Einvernehmen:
  • Die Anschlüsse für das Oberflächenwasser und das Schmutzwasser und die Verrohrung des Grabens auf dem Baugelände sind vom Antragssteller auf eigene Kosten herzustellen, die technischen Regeln sind einzuhalten.
  • Die Einleitung von Schmutzwasser ist mit dem „Abwasserzweckverband Unteres Günztal“ abzustimmen und zu genehmigen.
  • Der Drosselabfluss von Oberflächenwasser aus dem Bereich des geplanten Vorhabens (Plan 0008) in den verrohrten Graben darf den bisherigen Zufluss aus dem Einzugsgebiet des offenen Grabens nicht überschreiten. Der Nachweis ist zu führen.
  • Es müssen 5 LKW-Parkplätze geschaffen werden
  • Es muss am nördlichen Ende der Stra0e eine Wendemöglichkeit für LKWs geschaffen werden
Die im Brandschutznachweis geforderte Löschwasserversorgung muss vom örtlichen Wasserversorger „Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe“ bestätigt werden.

Des Weiteren erteilt die Gemeinde Ellzee folgende Befreiungen:
  • Befreiung der Überschreitung der Baugrenze aufgrund der Kamine (Westseite)
  • Befreiung der Firsthöhe von 10 Metern auf 10,8 Meter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.01.2020 11:52 Uhr