Vereidigung von Herrn Armin Kieble als Stadtratsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Stadtrates 05.02.2019 ö Information 1

Sachverhalt

Zum 31.12.2018 hat Frau Ute Demharter ihren Rücktritt aus dem Stadtrat Ichenhausen erklärt.
 
Frau Demharter wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 16.03.2014 über den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung in den Stadtrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Reinhard Dauer als ersten Listennachfolger festgestellt. Herr Dauer teilte der Stadtverwaltung mit, dass er das Stadtratsmandat nicht übernehmen werde.  

Zweiter Listennachfolger in diesem Wahlvorschlag ist Herr Armin Kieble. Dieser teilte mit Schreiben vom 30.11.2018 mit, dass er die Wahl annehme und bereit sei, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung zu leisten.

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung sind die Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Strobel nimmt Herrn Armin Kieble den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung ab. Herr Kieble spricht folgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“


1. Bürgermeister Robert Strobel heißt danach Herrn Kieble als ordentliches Mitglied des Stadtrates Ichenhausen willkommen. Er wünscht ihm alles Gute für diese ehrenamtliche Tätigkeit, verbunden mit dem Wunsch auf gute Zusammenarbeit. Als äußeres Zeichen der Zugehörigkeit überreicht er Herrn Kieble einen Stadtwappen-Pin.

Datenstand vom 16.04.2020 15:44 Uhr