Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und OGTS-Kombi-Modell)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2019

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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Stadtrat Ichenhausen hat in seiner Sitzung vom 03.05.2016 die Kitagebühren letztmals angepasst. Außerdem war beschlossen worden, dass eine Überprüfung der Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten (KiTas) im zweijährigen Turnus angestrebt wird. Ein von der Stadt zu tragender Kostenanteil von höchstens 50 %, so der Stadtrat, ist anzustreben.

Seit der letzten Gebührenerhöhung haben sich die Gesamtausgaben (Personalausgaben, sachliche Verwaltungsausgaben) im Bereich der städtischen KiTas um durchschnittlich 10 % erhöht. Zusammengefasst beläuft sich im zurückliegenden Betrachtungszeitraum der Anteil der Kommune an der Finanzierung der KiTas zwischen 48 % und 54 %, Tendenz steigend. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Elternbeiträge einen zumutbaren Umfang an der Finanzierung der Betreuungsplätze abdecken sollten.

Schon jetzt werden die Eltern von Vorschulkindern durch den Freistaates Bayern unterstützt mit einem Betrag von monatlich 100 Euro. Diese 100 Euro zahlt der Freistaat an die Kommunen, welche diesen Betrag vom Kita-Beitrag der Eltern abziehen und lediglich den verbleibenden Rest den Eltern in Rechnung stellen.
Mit der nach der Landtagswahl in Bayern im Herbst 2018 beschlossenen weiteren Unterstützung werden ab voraussichtlich 01.04.2019 alle Kindergartenkinder im Rahmen einer Stichtagsregelung ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem sie drei Jahre alt werden, mit einem monatlichen Betrag von 100 Euro pro Kind, bis zur Einschulung, durch den Freistaat Bayern gefördert. Die Abwicklung erfolgt durch Auszahlung an die Kommunen und Abzug von der jeweiligen KiTa-Gebühr, ohne Antragstellung durch die Eltern. Ab dem Jahr 2020, so der Koalitionsvertrag der Bayer. Landesregierung, soll eine weitere Beitragsentlastung auch für die Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit erfolgen. Diese soll bis zu 100 Euro pro Monat und Kind, begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten, betragen und für Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 65.000 Euro gelten. Ausgezahlt werden soll diese Beitragsentlastung jedoch direkt an die Eltern durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Weiterhin enthält die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen eine Geschwisterermäßigung, welche festlegt, dass bei mehreren Kindern in städtischen Einrichtungen für das zweite Kind lediglich die Hälfte des Gebührensatzes zu bezahlen ist, jedes weitere Kind sogar gebührenfrei ist. Im Vollzug dieser Regelung wird von der Verwaltung immer das jüngere Kind als zweites Kind angesehen, wodurch sich insbesondere in Fällen mit Krippenbetreuung stets der teurere Gebührensatz halbiert. Diese Vorgehensweise wird als sehr familienfreundlich angesehen und dürfte ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Günzburg. Derzeit profitieren im Bereich der Stadt Ichenhausen 40 Familien mit zwei Kindern in einer städtischen Einrichtung und 4 Familien mit sogar drei Kindern in einer städtischen Einrichtung von dieser Regelung. Übrigens verzichtet damit die Stadt aus Gründen der Kinderfreundlichkeit auf rund 20.000 bis 25.000 Euro Elternbeiträge je Jahr.

Diese Ausweitung der Kostenfreiheit wird in Kombination mit der Geschwisterermäßigung möglicherweise dazu führen, dass viele Eltern faktisch nur sehr geringe bzw. keine KiTa-Gebühren bezahlen müssen. Dies dürfte wiederum teilweise zu einer Ausdehnung der in Anspruch genommenen Buchungszeiten führen.

Um jedenfalls den Eltern in künftigen Jahren keine allzu große Gebührenerhöhung zuzumuten, schlägt die Verwaltung vor, die Benutzungsgebühren für die städtischen KiTas zum 01.09.2019 in einem verträglichen Umfang zu erhöhen. Dazu hat die Verwaltung einen Entwurf für die Neufassung der KiTa-Gebührensatzung erarbeitet, welcher u. a. die künftigen Gebührensätze enthält (siehe Anhang). Getränke und Spielgeld sind in diesen Sätzen bereits berücksichtigt.

Gegenüberstellung der KiTa-Benutzungsgebühren IST/SOLL Stand 12.02.2019:


Ichenhausen
seit 01.09.2016
Ichenhausen
ab 01.09.2019
Vorschlag
Gebühr Kinder über 3 Jahren
4 bis 10 Std.

83,00 bis 123,00 €

88,00 bis 128,00 €
Gebühr Kinder unter 3 Jahren
4 bis 10 Std.

155,00 bis 230,00 €

165,00 bis 240,00 €
OGTS-/Hort-Kombi
1 bis 2 Std.
60,00 €
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)
70,-
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)

Beispiele, die die Auswirkungen der Kita-Gebühren-Erhöhung und der Unterstützung des Freistaates zeigen, sind als Anlage beigefügt.

Die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen sieht zudem für die Inanspruchnahme von Mittagessen eine Essensgebühr in Höhe des Selbstkostenpreises der Stadt vor. Derzeit werden im Kindergarten 2,30 € und in der Kinderkrippe 1,20 € je tatsächlich in Anspruch genommener Portion erhoben. Diese Gebühr ist bereits seit etlichen Jahren gleichbleibend. Um der allgemeinen Teuerungsrate Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, künftig für ein Mittagessen im Kindergarten 2,50 € und in der Kinderkrippe 1,50 € zu verlangen.

Im Haupt- und Personalausschuss vom 26.02.2019 wurde dem Stadtrat einstimmig die vorgeschlagene Neufassung der KiTa-Gebührensatzung empfohlen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StRin Glassenhart als Kindergartenreferentin merkt an, dass ihrer Meinung nach eine geringe Steigerung der Gebühren auf einen gewissen Zeitraum verteilt von Vorteil seien. So wären die Familien dann nicht zu großen Gebührensteigerungen ausgesetzt.

StR Spengler stimmt zu und fragt nach, wie hoch die Kostendeckung aktuell sei.

Stadtkämmerer Fritz antwortet, dass die Kostendeckung im Jahr 2017 bei 54% lag. Die Kostendeckung für das Jahr 2018 sei momentan noch nicht festgelegt, da die Jahresrechnung nicht abgeschlossen sei. Man gehe allerdings von rund  50% aus.

Beschluss

Der Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) zum 01.09.2019 wird beschlossen. Eine künftige Anpassung der KiTa-Gebühren im zweijährigen Turnus soll weiterhin angestrebt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2019 16:51 Uhr