Ausbau der GZ 17 Deubach - Wettenhausen bis zum Abzweig nach Ebersbach mit Anlage eines Geh- und Radweges; Abschluss der Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landkreis Günzburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Stadtrates 02.04.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 06.11.2018 wurde die Ausbauplanung für die GZ 17 von Deubach nach Wettenhausen vorgestellt und derselben zugestimmt.

Des Weiteren wurde einer städt. Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 34.000 € für den geplanten Geh- und Radweg gebilligt und der 1. Bürgermeister ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landkreis Günzburg abzuschließen.

Mit Email vom 27.03.2019 teilt nunmehr der Landkreis Günzburg folgendes mit:

Auf der Grundlage der vom Staatliches Bauamt Krumbach im Stadtrat am 06.11.2018 und im Kreisausschuss am 19.11.2018 vorgestellten Planung wurde vom Landkreis für die Maßnahme ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben eingereicht.

Mit Schreiben vom 19.02.2019 erteilte die RvS ihre Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Gleichzeitig wurden für die in Aussicht gestellten staatlichen Zuwendungen verschiedene Auflagen erteilt. Die RvS stellte dabei fest, dass es sich im Bereich der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Ebersbach um die Änderung einer höhengleichen Kreuzung handelt. Der Kreuzungsast der Gemeinde kann laut RvS jedoch nur gefördert werden, wenn eine Verpflichtung der Gemeinde zur anteiligen Kostentragung gemäß Art. 32 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 BayStrWG besteht. Diese Verpflichtung besteht dann, wenn der durchschnittliche Verkehr mit Kraftfahrzeugen dort mehr als 20 % des Verkehrs gegenüber anderen beteiligten Straßenästen beträgt. Die RvS hat deshalb aufgegeben, eine Kreuzungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Ichenhausen abzuschließen und eine Verkehrszählung für den Knotenpunkt zu veranlassen. Eine vom Staatlichen Bauamt mittlerweile durchgeführte Verkehrszählung hat nun für den Kreuzungsast der Gemeinde einen Anteil von 30 % des Verkehrs ergeben.

Hinsichtlich der Querungshilfe hat sich der Landkreis daher nochmals mit der RvS in Verbindung gesetzt und die Mitteilung erhalten, dass die „reinen Kosten der Querungshilfe“ (Borde, Pflaster/Asphalt auf den Inselköpfen, Beschilderung) zwar nicht die Kreuzungsvereinbarung betreffen, jedoch aus Gründen der Kausalität dem Geh- und Radweg zuzurechnen sind.

Der Landkreis wurde zwar selbst bereits in verschiedenen Fällen nach dem BayStrWG im Rahmen von Baumaßnahmen des Bundes und des Freistaates an den Kosten für Kreuzungen beteiligt, einen gleichgelagerten Fall für Tiefbaumaßnahmen des Landkreises gab es zumindest in den vergangenen Jahren nicht. Bezüglich der Querungshilfe für den Radweg liegt eine ähnliche Konstellation beim Bau des Radweges entlang der Kreisstraße GZ 20 von Ried nach Oberwaldbach vor, der durch die Gemeinde Jettingen-Scheppach finanziert und vom Landkreis bezuschusst wird.

Bei Gesamtkosten der Maßnahme von ca. 467.000 € könnte sich somit der Anteil für die Stadt auf ca. 90.000 € brutto erhöhen.


Für das weitere Vorgehen ist geplant, dass am 12.04.19 ein gemeinsames Gespräch zur Klärung der weiteren Details mit der Stadt Ichenhausen, dem Staatlichen Bauamt und dem Landkreis Günzburg stattfinden soll.

Des Weiteren sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass im Zuge der Baumaßnahme die Wasserleitung für den Aussiedlerhof Sailer verändert bzw. evtl. ausgetauscht werden muss, so dass hierfür weitere Kosten für die Stadt anfallen könnten.


Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt, wie in der Beschlussvorlage dargelegt.  
Er verweist dabei auch auf die Email-Information von Stadtkämmerer Fritz, ergänzend zu den Informationen in der übermittelten Beschlussvorlage, in der nach erfolgten Gesprächen mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Schwaben, der aktuellste Stand hinsichtlich der Kostenbeteiligung wie folgt mitgeteilt wurde:  

Da der Kreuzungsast der Stadt Ichenhausen vom Verkehrsaufkommen über der 20%-Bagatellgrenze liegt, ist die Stadt im Verhältnis der zukünftigen Fahrbahnbreiten an der Kostenmasse des Kreuzungsumbaus zu beteiligen.
Die Querungshilfe und der neue Geh- und Radweg sind nicht Teil der aufzuteilenden Kostenmasse.
Die Aufweitung der Kreisstraße ist durch die eingefügte Querungshilfe nicht länger oder breiter geworden, es sind also lediglich die Kosten der Querungshilfe an sich (Borde, Pflaster/Asphalt auf den Inselköpfen, Beschilderung) aus der Kostenmasse herauszurechnen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach erstellt zur Zeit die Kreuzungsvereinbarung.

Nach den bisher Kostenschätzungen wurde der Kreuzungsumbau mit Kosten von rund 300.000 € angenommen. Grob weitergerechnet ergäben sich für die Stadt Ichenhausen damit ungefähr 100.000 € an Kosten für ihren Ast. Diese Kosten werden, wie alle anderen Kosten der Maßnahme, von der Regierung von Schwaben mit ca. 50% gefördert, das heißt mit rund 50.000 €. (Schätzung vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses).

Wichtig für die Stadt Ichenhausen: Die Maßnahme wird von mir als Gemeinschaftsmaßnahme angesehen, da die Gemeindeverbindungsstraße der Stadt Ichenhausen für sich auch eine förderfähige Straße nach unseren Kriterien darstellt. Das heißt der Kostenanteil der Stadt Ichenhausen wird, wie der Rest der Maßnahme, voll bezuschusst. Die Fördermittel werden in Gesamtheit an den Antragsteller, den Landkreis Günzburg, ausbezahlt, die teilweise Weitergabe dieser Fördermittel an die Stadt Ichenhausen obliegt dem Landkreis.“

FAZIT: Vorbehaltlich der Ausschreibungsergebnisse wird sich die Kostenbeteiligung der Stadt Ichenhausen für die gesamte Maßnahme auf ca. 50.000 € belaufen. Hierfür werden die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019/2020 bereitgestellt.

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Gespräche/Verhandlungen zu führen und die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach sowie dem Landkreis Günzburg abzuschließen.

Des Weiteren werden die erforderlichen Mittel für eine evtl. notwendige Abänderung bzw. ein notwendiger Austausch der Wasserleitung für den Aussiedlerhof Sailer freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2019 09:06 Uhr