Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 351/1 Gem. Hochwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Stadtrates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 54. Sitzung des Stadtrates 04.06.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Von Peter und Regina Persch, wh. in Hochwang, wurde am 03.06.2019 eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 351/1 Ge m. Hochwang eingereicht.
Das Eckgrundstück liegt am Ortsrand von Hochwang (in Verlängerung des Zeiterweges); die gewünschte Bauform schließt sich in etwa der bestehenden Bebauung und könnte so genehmigt werden.
Im Flächennutzungsplan ist die Grundstücksfläche als Wohnbaufläche dargestellt. Vom Finanzamt wurde es bereits als bebaubar eingestuft.
Das Grundstück ist jedoch nicht mit einer Wasser- und Kanalleitung erschlossen. Einen Wasser- und Kanalverlängerung zur Erschließung des Grundstückes ist möglich.

Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen mit der Bedingung, dass vorher eine Sondervereinbarung mit den Grundstückseigentümern getroffen wird, wonach diese die Erschließungskosten in Höhe von ca. 60.000-80.000 € in Gänze übernehmen.

Nachdem die Nachbaranwesen Zeiterweg 25 + 27 teilweise nur mit überlangen Hausanschlüssen erschlossen sind, die teilweise über Nachbargrundstücke gehen und seinerzeit wohl im Eigenbau erstellt wurden, sollten im Zuge der Erschließungsmaßnahme Persch auch diese Grundstücke ordnungsgemäß erschlossen werden. Die Mehrkosten für die größere Dimensionierung der Leitungen würde dann die Stadt übernehmen.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt anhand von GIS-Daten, Flächennutzungs- und Erschließungsplan.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 351/1 Gem. Hochwang wird erteilt mit der Maßgabe, dass mit den Grundstückseigentümern eine Sondervereinbarung abgeschlossen wird, wonach diese die die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Kanal übernehmen.
Die Mehrkosten für eine größere Dimensionierung der Leitung zur Erschließung der Anwesen Zeiterweg 25 + 27 werden von der Stadt getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2020 08:03 Uhr