Bauantrag zum Neubau eines Bullenstalles auf Tretmist auf dem Grundstück Flur-Nr. 52 Gem. Oxenbronn, Torfweg 13 (Bauherr: Linder Johann)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Stadtrates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Stadtrates 02.07.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Herr Linder beabsichtigt, auf seinem Grundstück Flur-Nr. 52 Gem. Oxenbronn auf der Nordseite einen weiteren Bullenstall für ca. 136 Bullen zu errichten.

Das Grundstück Flur-Nr. 52 Gem. Oxenbronn befindet sich im Außenbereich. Vorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB handelt, d.h., wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, wenn es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Auf diesem Grundstück bestehen bereits zwei weitere Bullenställe, der Brandschutz für die Gebäude ist durch 2 Hydranten der öffentlichen Wasserversorgung in ausreichender Entfernung am Torfweg gewährleistet.

Da die Kriterien für ein privilegiertes Bauvorhaben beim vorliegenden Bauantrag alle zutreffen und der Brandschutz gesichert ist, kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Bürgermeister Strobel erläutert in Kürze den Sachverhalt.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Bullenstalles auf Tretmist auf dem Grundstück Flur-Nr. 52 Gem. Oxenbronn durch Herrn Linder wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 15:50 Uhr