Bauvoranfrage zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohngebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59
(Antragsteller: Zecha Franz, Zur Halde 30, 89335 Ichenhausen)
Daten angezeigt aus Sitzung:
49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Zecha beabsichtigt, den auf dem Grundstück Flur-Nr. 1200/13 Gem. Ichenhausen befindlichen Stadel abzureißen und anstatt dessen auf den Grundstücken Flur-Nr. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen ein zweigeschossiges Wohngebiet mit Keller zu errichten. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Wiesgasse keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Einfügung ist gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrere zweigeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert
Aus Sicht des Stadtbaumeisters wäre es zwar wünschenswert, dass eine andere Dachform, als ein Pultdach gewählt wird. Da jedoch das Landratsamt Günzburg bei einem Wohnhaus mit Flachdach in der näheren Umgebung (Anwesen Zur Halde 17) vor einigen Jahren bereits bekräftigt hat, dass die Dachform kein Kriterium sei, ob sich ein Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt, empfiehlt die Verwaltung, der vorliegenden Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen.
Beschluss
Der Bauvoranfrage zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohngebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/13, 1200/11 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59, durch Herrn Zecha wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2019 11:24 Uhr