Bauvoranfrage zur Umnutzung eines best. Stallanbaues zur Gewerbeeinheit und Einbau einer Verkaufseinheit sowie einer homöopathischen Praxis mit Vortragssaal auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 12 (Antragsteller: Arnold Peter)


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Herr Arnold beabsichtigt, das derzeit leerstehende Stallgebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried zur Gewerbeeinheit umzunutzen. Hierzu soll im Erdgeschoss ein Verkaufsbereich mit Aufenthaltsraum und Lager für einen Waffenhandel sowie im Obergeschoss eine homöopathische Praxis mit Labor, Büro und Vortragssaal entstehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich, auf dem sich das derzeitige Stallgebäude befindet, keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Evtl. brandschutzrechtliche Erfordernisse werden vom Landratsamt Günzburg geprüft. Des Weiteren ist noch ein Stellplatznachweis vorzulegen gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen vorzulegen.

Die Einfügung ist gegeben und die Erschließung ebenfalls gesichert, so dass der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden soll. Zudem befindet sich das Baugrundstück gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan in einem „Mischgebiet“, so dass die geplante Nutzung ebenfalls zulässig wäre.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben.

3. Bürgermeister Schuler begrüßt dieses Bauvorhaben, das sich sehr gut in das Dorf einfügt. Das Anwesen war früher eine kleine Landwirtschaft, aufgrund des Strukturwandels wurde diese Landwirtschaft zwischenzeitlich aufgegeben. In einigen Ortschaften ist dies auch der Fall, hier findet man immer wieder einen Leerstand mit Stallgebäuden und Scheuen bzw. Stadeln. Sollte es nunmehr gelingen, die Dörfer im Innenbereich mit derartigen Bauvorhaben wieder zu beleben, wäre dies wieder eine Zukunft für die innerdörfliche Gemeinschaft. Er stellt des Weiteren die Frage, ob bekannt ist, welche Waffen im Erdgeschoss des Gebäudes verkauft werden sollen.

Der Vorsitzende erwidert, dass derzeit nicht bekannt ist, um welche Waffen es sich hierbei handelt. Sicherlich gibt es aber gewisse Vorschriften in Bezug auf eine Aufbewahrung etc. von Waffen, um die sich dann das Landratsamt Günzburg kümmern wird.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass es bei der Art der Waffen zwei Möglichkeiten gibt, entweder es sind Jagd- oder Sportwaffen. Kriegswaffen oder dgl. dürfen nicht verkauft werden. Zudem gibt es, wie vom Bürgermeister Strobel bereits angesprochen, hohe Auflagen in Bezug auf den Verkauf und die Aufbewahrung, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt werden .

Auch Stadträtin Kempfle begrüßt es, dass in den Dörfern Leerstände wieder aktiviert werden. Sie stellt die Frage, ob aufgrund der Vielzahl der angedachten Besucher des Vortragssaales auch eine größere Anzahl von Stellplätzen benötigt wird.

Der Vorsitzende fügt an, dass der Antragsteller unternehmerisch handelt und anscheinend der Meinung ist, dass der große Vortragssaal auch entsprechend benötigt wird. Es gibt eine Stellplatzsatzung, an die sich der Antragsteller zu halten hat und demnach die benötigten Stellplätze nachweisen muss.

Ansonsten ist auch der Vorsitzende erfreut über das Vorhaben im Innerortsbereich, für das sicherlich auch viel Geld investiert werden muss. Dem Antragsteller kann nur noch angeraten werden, einen Zuschuss aus dem Dorfkernprogramm bei der Stadt zu beantragen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Umnutzung eines best. Stallgebäudes zur Gewerbeeinheit und Einbau einer Verkaufseinheit sowie einer homöopathischen Praxis mit Vortragssaal auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 12, durch Herrn Arnold wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2019 11:24 Uhr