Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a und 52b (Antragsteller: Tanriver Sitki Can, Brandfeldstraße 9b, 89335 Ichenhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.07.2018 wurde eine Bauvoranfrage zur Erstellung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen durch Herrn Hnryk Traue behandelt.

Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, jedoch eine Zustimmung für eine Wohnanlage mit 6 bis 8 Wohnungen in Aussicht gestellt, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt werden:
-        das 3. Vollgeschoss der Wohnanlage muss im Dachgeschoss liegen
-        das Gebäude ist mit einem Satteldach auszuführen
-        da durch den weiteren Baukörper die Stellplätze für das bereits vorhandene Gebäude entfallen, sind die Stellplätze für den Bestand und den Neubau auf dem Grundstück nachzuweisen,
-        zur Andienung des Baukörpers insbesondere durch Rettungsfahrzeuge ist eine Zufahrtsbreite von mindestens 3,00 m und möglichst 3,50 m zu schaffen und diese auch durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 1222/4 Gem. Ichenhausen dinglich zu sichern.

Nunmehr wurde vom Grundstückseigentümer, Herrn Tanriver, eine neue Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten sowie oberirdischen Stellplätzen eingereicht.  

Bei diesen geplanten Gebäuden befindet sich das 3. Geschoss im Dachgeschoss und die Gebäude sollen ein Satteldach erhalten. Die erforderlichen 11 Stellplätze für das bereits bestehende, sowie die neu zu erstellenden Gebäude sind auf dem Baugrundstück oberirdisch nachgewiesen.  

Des Weiteren kann die geforderte Zufahrt gewährleistet werden, da auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 1222/4 Gem. Ichenhausen bereits ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen eingetragen ist.

Die Beurteilung des Bauvorhabens durch die Stadt hat nach § 34 BauGB zu erfolgen, da für das Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden ist. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich ein Mischgebiet aus. Die Prüfung, ob die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, obliegt dem Landratsamt Günzburg.

Da das neue Bauvorhaben sich an die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und die Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses nunmehr eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung, der Bauvoranfrage zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen. Aufgrund der erfolgten Umplanung zur bereits im vergangenen Jahr vorgelegten Bauvoranfrage sollte das gemeindliche Einvernehmen nunmehr erteilt werden, da die von der Stadt gestellten Rahmenbedingungen nun eingehalten werden.

Er ergänzt hierzu, dass die nachgewiesenen 11 Stellplätze der derzeitigen Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen entsprechen (pro Wohnung ist 1 Stellplatz nachzuweisen).

Stadtrat Hofmann ist nach wie vor mit der Anzahl der Stellplätze nicht einverstanden. Am Wichtigsten für ihn ist es jedoch, dass die erforderlichen Rettungswege vorhanden sind.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a und 52b, durch Herrn Tanriver wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2019 11:24 Uhr