Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 3 a (Antragsteller: Reichel Marcus)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried bietet derzeit über einen Immobilienmakler die östliche Teilfläche seines Grundstückes mit Zufahrtsbereich und einer Fläche von ca. 1.000 qm als Wohnbaufläche zum Preis von 120 € pro qm zum Kauf an.

Ein Kaufinteressent, Herr Reichel, beabsichtigt, auf dieser Teilfläche ein Einfamilienhaus mit Garage zu bauen und hat hierfür bei der Stadt eine Bauvoranfrage eingereicht.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der östliche Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried als Grünland festgesetzt und befindet sich somit im Außenbereich.

Im Zusammenhang mit einer Bebauung der südlichen Grundstücke Flur-Nrn. 7 und 7/2 Gem. Autenried im Jahre 2010 fand eine Ortseinsicht mit dem Landratsamt Günzburg statt, bei dem man unter Berücksichtigung der benachbarten Gebäude sowie der topographischen Verhältnisse zu folgendem Ergebnis kam:

Die Grenze eines Bauzusammenhanges verläuft auf einer gedachten Linie von der östlichen Außenwand des Anwesens Kellerstraße 6 bis zur östlichen Garagenwand des Anwesens Hopfengartenweg 9.

Westlich der o.g. Grenze wäre eine Bebauung nach § 34 BauGB denkbar, östlich davon beginnt der Außenbereich.

Diese damals angedachte Baulinie wurde bei der Erstellung eines Wohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 7 Gem. Autenried auch eingehalten. Bei dem von Herrn Reichel vorgesehenen Neubau würde sich das Wohngebäude ca. zur Hälfte sowie die Garage komplett hinter dieser Baulinie und somit im Außenbereich liegen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine solche Bebauung jedoch noch vertretbar, so dass der Bauvoranfrage zugestimmt werden sollte, die letztendliche Entscheidung liegt damit beim Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde.

Die erforderliche Erschließung des neuen Baugrundstückes ist durch die im Hopfengartenweg befindliche Kanal- und Wasserleitung gegeben. Die Kosten hierfür müssten im privaten Bereich vom Grundstückseigentümer sowie im öffentlichen Bereich von der Stadt getragen werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zur Bauvoranfrage und zum Sachverhalt entsprechende Ausführungen.

Stadtrat Sauter Ottmar sieht bei einer Zustimmung zur Bauvoranfrage und damit Verschiebung der Baulinie nach Osten eine evtl. Benachteiligung des Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 7 Gem. Autenried, der sich noch an diese Baulinie halten musste.

Stadtrat Hofmann fragt nach dem nord-östlichen Baukörper auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, das sich auch außerhalb der Baulinie befindet.

Dabei handelt es sich um ein unbedeutsames Nebengebäude, das bei der Baulinie unberücksichtigt geblieben ist, ebenso kann es evtl. bei den auf dem Grundstück Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried vorgesehenen Garagen sein, erwidert der Vorsitzende.

Für Stadtrat Abt hat sich der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 7 Gem. Autenried an die Baulinie gehalten. Bei einer Zustimmung zur Bauvoranfrage wird seiner Meinung nach ein Präzedenzfall geschaffen. Aus seiner Sicht ist eine Verschiebung der Baulinie nach Osten nicht unproblematisch zu sehen. Die Entscheidung des Gremiums ist somit nicht unerheblich.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 3a, durch Herrn Reichel wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.08.2019 14:34 Uhr