Aufstellungsbeschluss:
Wie dem Gremium bekannt, konnten im Anschluss an das bestehende Baugebiet „An der Schwarzen Muttergottes II“ weitere Grundstücke erworben werden, um in diesem Bereich das Bebauungsplankonzept für den Bereich „Östlich der Straße Zur Schwarzen Muttergottes“ fortzuführen und ein neues Baugebiet auszuweisen.
Zur Ausweisung dieses Baugebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13b BauGB „Einziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden. Demnach sind eine Umweltprüfung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich. Zudem ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes auch nicht mehr notwendig, sondern dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 745/2 und 746 Gem. Ichenhausen und hat eine Größe von ca. 0,94 ha.
Mit dem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Von dem beauftragten Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurde zwischenzeitlich der Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) sowie der Entwurf der Begründung hierzu vorgelegt, auf dessen Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgenommen werden soll.
Die Festsetzungen des Planes sind dieselben wie bei den Bebauungsplänen „An der Schwarzen Muttergottes II“ und „An der Schwarzen Muttergottes III“. Im Baugebiet können 11 Bauplätze geschaffen werden.
Die derzeit vorgesehene öffentliche Grünfläche im südlichen Bereich ist erforderlich, damit ein Wendehammer geschaffen werden kann, da für einen Durchstich zur Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ ein Grunderwerb aus dem Grundstück Flur-Nr. 747 Gem. Ichenhausen erforderlich wäre, der derzeit nicht gelingt.
Sollte das Konzept zu einem späteren Zeitpunkt einmal komplett realisiert werden können, kann dieser Wendehammer zurückgebaut und aus der öffentlichen Grünfläche ein weiterer Bauplatz ausgewiesen werden.