Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss:
Wie dem Gremium bekannt, konnten im Anschluss an das bestehende Baugebiet „An der Schwarzen Muttergottes II“ weitere Grundstücke erworben werden, um in diesem Bereich das Bebauungsplankonzept für den Bereich „Östlich der Straße Zur Schwarzen Muttergottes“ fortzuführen und ein neues Baugebiet auszuweisen.

Zur Ausweisung dieses Baugebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13b BauGB „Einziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden. Demnach sind eine Umweltprüfung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich. Zudem ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes auch nicht mehr notwendig, sondern dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 745/2 und 746 Gem. Ichenhausen und hat eine Größe von ca. 0,94 ha.

Mit dem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Von dem beauftragten Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurde zwischenzeitlich der Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) sowie der Entwurf der Begründung hierzu vorgelegt, auf dessen Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgenommen werden soll.

Die Festsetzungen des Planes sind dieselben wie bei den Bebauungsplänen „An der Schwarzen Muttergottes II“ und „An der Schwarzen Muttergottes III“. Im Baugebiet können 11 Bauplätze geschaffen werden.

Die derzeit vorgesehene öffentliche Grünfläche im südlichen Bereich ist erforderlich, damit ein Wendehammer geschaffen werden kann, da für einen Durchstich zur Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ ein Grunderwerb aus dem Grundstück Flur-Nr. 747 Gem. Ichenhausen erforderlich wäre, der derzeit nicht gelingt.

Sollte das Konzept zu einem späteren Zeitpunkt einmal komplett realisiert werden können, kann dieser Wendehammer zurückgebaut und aus der öffentlichen Grünfläche ein weiterer Bauplatz ausgewiesen werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zur Bauleitplanung und zu den gestellten Fragen, insbesondere auf die zukünftige Anbindung im Süden an die Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“,  entsprechende Ausführungen.

Beschluss

Aufstellungsbeschluss:
Für den Bereich östlich der Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ wird ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Mit dem Bebauungsplan soll gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.        
 
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „An der Schwarzen Muttergottes IV“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 745/2 und 746 Gem. Ichenhausen und hat eine Größe von ca. 0,94 ha.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 13.05.2019 und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 13.05.2019 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2019 14:34 Uhr