Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkung für die Günzbrücke im Stadtteil Hochwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Bei der Bürgerversammlung des vergangenen Jahres im Stadtteil Hochwang wurde von einem Bürger bezweifelt, dass die Günzbrücke beim Bahnübergang Hochwang für sehr große und schwergewichtige Fahrzeuge geeignet ist.

Daraufhin wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.01.2019 festgelegt, einen Statiker zu beauftragen, der eine Überprüfung der Tragfähigkeit für aktuelle landwirtschaftliche Fahrzeuge vornehmen und die Notwendigkeit einer Gewichtsbeschränkung feststellen soll.

Derzeit besteht auf der Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h, die in der statischen Berechnung von 1992 berücksichtigt ist. Bei der Sanierung der Gründung im Jahre 1992 wurde der statische Nachweis für eine Brückenklasse 12/12 für einen Lkw mit 12 t Gesamtgewicht mit Langsamfahrt 10 km/h geführt.

Eine nunmehrige statische Überprüfung durch das IB Hartinger Consult, Thannhausen, hat ergeben, dass für die Günzbrücke eine Gewichtsreduzierung auf 12 t Gesamtgewicht sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h anzuordnen ist.

Hierauf soll die Bürgerschaft durch das Mitteilungsblatt sowie die Bauernobmänner gesondert informiert werden.

Beschluss

Für die Günzbrücke im Stadtteil Hochwang wird eine Gewichtsbeschränkung auf 12 t sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5  km/h angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2019 14:34 Uhr