Da es lt. Vorsitzendem bei der Vorstellung der Planung noch Fragen in Bezug auf die Dachform (leicht geneigtes Pultdach anstatt Flachdach) und die geplante Holzfassade gab, wurde der Bauantrag nochmals auf die Tagesordnung gesetzt. Ansonsten hätte dieser auch als „Akt der laufenden Verwaltung“ behandelt werden können.
Stadtbaumeister Stapf zeigt anhand des Bauantrages, dass das vormals geplante Flachdach nunmehr als Pultdach mit einem 4 %igen Gefälle ausgeführt werden soll. Als Holzfassade soll ein vorgegrautes Holz verwendet werden.
Stadtrat Hofmann fragt nach der Lebensdauer einer Holzfassade gegenüber einer Putzfassade.
Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass eine vorgegraute Holzfassade länger haltbar ist, als eine Putzfassade, da diese automatisch immer wieder durch die Witterungseinflüsse entsprechend beeinträchtigt wird. Putzfassaden haben die größten Probleme im Sockelbereich.
Stadtbaumeister Stapf zeigt Muster der vorgesehenen Holzfassade.
Stadtrat Lindner möchte wissen, ob es sich um reines Holz oder ein Holzverbund handelt.
Lt. Stadtbaumeister Stapf handelt es sich um massives Holz, das in einem maschinellen Prozess in der Fabrik vergraut wird.
Stadtrat Thierer fragt nach, ob die rote Folie gereinigt werden kann und um welche Holzart es sich handelt.
Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass es sich hierbei um eine durchgehende Abdichtungsbahn handelt, die mit Wasser von außen gereinigt werden kann. Bei der Holzart handelt es sich um eine einheimische Tanne.
Stadtrat Sauter Ottmar würde Lärche besser gefallen.
Stadtrat Machauf fügt zur Holzfassade aus, dass die Unterspannbahn eine wasserabweisende Bahn ist, anschließend kommt nach außen eine Luftschicht, so dass das Holz nach hinten abgelüftet werden kann
. Die Vergrauung kommt dadurch zustande, dass die weichen Phasen herausgebürstet werden. Dies erfolgt industriell. Des Weiteren ist in Lärche mehr Öl enthalten, d.h. aber auch, dass dieses Holz weniger Farbe annimmt. Trotzdem wäre Lärche besser.
Der Vorsitzende stellt fest, dass man sich in der heutigen Sitzung noch nicht über die Holzart zu entscheiden hat, sondern dem Bauantrag zuzustimmen ist. Die Holzart und Fassadenfarbe ist erst bei der Ausschreibung festzulegen, bei der das Gremium dann entsprechend einzubinden ist.