Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung, Erweiterung der best. Garage gemäß urspünglicher Baugenehmigung und nachträgliche Genehmigung einer Geländestützwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 31 (Bauherren: Lisiecka Marta und Lisiecki Tomasz)


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang beabsichtigen, auf ihrem Grundstück eine weitere Garage zu errichten, eine bestehende Garage zu erweitern sowie eine Terrassenüberdachung an ihrem Wohnhaus anzubauen. Des Weiteren ist geplant, eine Geländestützwand auf der Nordseite des Grundstückes zu erstellen.

Für die Erstellung einer PKW-Doppelgarage sowie einer Geländestützmauer mit einer Höhe von max. 1,60 m und einen darauf aufbauenden Drahtzaun mit einer Höhe von 80 cm gab es bereits aus dem Jahre 1981 eine Baugenehmigung. Dieses genehmigte Vorhaben wurde damals jedoch nicht umgesetzt.

Das Baugrundstück befindet sich gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet.
Bezüglich der bereits im Vorfeld erstellten Stützmauer gab es bereits Beschwerden aus der Nachbarschaft, da die aufgrund der Höhe der Mauer mit aufgesetztem Gartenzaun nötigen Abstandsflächen nicht eingehalten wurden und die deswegen nötige Baugenehmigung nicht vorlag. Das Landratsamt hat den Bau damals eingestellt.

Die nunmehrige Planung wurde mit dem Landratsamt abgestimmt.
Trotzdem sollte in der Stellungnahme der Stadt auf die Notwendigkeit zur Einhaltung der Abstandsflächen hingewiesen werden.

Ansonsten könnte dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt entsprechende Ausführungen zum Sachverhalt und erläutert anhand den Plänen das Bauvorhaben. Er spricht hierbei an, dass mit der Erstellung der Mauer bereits begonnen, dieser Bau jedoch vom Landratsamt Günzburg eingestellt wurde. Das Landratsamt hat hierbei auch festgestellt, dass in Abschnitten die vorgesehene Mauererstellung ohne Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die Nachbarn nicht genehmigungsfähig ist. Aufgrund dessen haben die Bauherren in Ansprache mit dem Landratsamt nunmehr eine Umplanung vorgenommen, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Der Vorsitzende fügt hierzu an, dass das Landratsamt Günzburg in abstandsrechtlichen Fragen seit Kurzem wieder zuständig ist. Vorher hatten der Architekt bzw. der Planer hierfür die alleinige Verantwortung. Aufgrund dessen wurde das Bauvorhaben der Ehegatten Lisiecke/Lisiecki auch entsprechend vom Landratsamt betrachtet. Das Landratsamt hat den nunmehr eingereichten Bauantrag vorgeprüft und für in Ordnung befunden.

Stadträtin Kempfle fragt nach, ob nicht entlang des Grundstückes ein städt. Graben verläuft.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass es sich hierbei um einen verrohrten Graben handelt, an dessen Grenze bereits eine Mauer von einem Nachbarn erstellt wurde. Ein Zugang zu diesem Graben ist nur noch von Norden oder über Privatgrundstücke möglich. Das städt. Grundstück hat hier eine Breite von 3 m bis 3,50 m.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Terrassenüberdachung, Erweiterung der best. Garage sowie Erstellung einer Geländestützwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf die Einhaltung der Abstandsflächen soll in der Stellungnahme der Stadt nochmals ausdrücklich hingewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2019 07:43 Uhr