Bauantrag zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59 (Bauherr: Zecha Franz)


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2019 wurde die Bauvoranfrage von Herrn Zecha behandelt, wonach er beabsichtigt, den auf dem Grundstück Flur-Nr. 1200/13 Gem. Ichenhausen befindlichen Stadel abzureißen und anstatt dessen auf den Grundstücken Flur-Nr. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen ein zweigeschossiges Wohngebäude mit Keller zu errichten. Das Gebäude sollte ein Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° erhalten.

Nunmehr wurde von Herrn Zecha ein Bauantrag eingereicht, der nach wie vor den Abriss des Stadels und den Neubau eines Wohnhauses mit KG, EG und OG vorsieht. Anstatt des Pultdaches ist jedoch jetzt ein Flachdach geplant, das mit seiner ganzen Fläche als Dachterrasse genutzt werden soll und deren Geländer an den Gebäudeaußenkanten umlaufend angebracht wird. Für den Zugang soll das Gebäude einen Aufbau mit einer Größe von 6,51 m x 2,64 m mit Tonnendach erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Wiesgasse keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht des Stadtbaumeisters fügt sich das Gebäudes wegen des nunmehr gewählten Flachdachs mit Dachterrasse, Dachaufbau und umlaufendem Geländer nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da es jetzt wie ein dreigeschossiges Bauwerk wirkt.

Da jedoch aus Sicht des Landratsamtes Günzburg die Dachform kein Kriterium sei, ob sich ein Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt, wäre es möglich, dass bei einer Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhabens durch die Stadt das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt wird.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt Ausführungen zum Sachverhalt und geht dabei auf die Bauvoranfrage ein, der bereits mit gewissen Bedenken aufgrund der geplanten Dachform und der Geschossigkeit zugestimmt wurde. Der nunmehr eingereichte Bauantrag entspricht nicht mehr dieser Bauvoranfrage. Nunmehr entstehen von Westen her gesehen anstatt drei Geschosse aufgrund des Dachaufbaues vier Geschosse. Letztendlich gesehen wird das Landratsamt Günzburg über den Bauantrag entscheiden, auch wenn die Stadt das gemeindliche Einvernehmen verweigern wird.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage gegeben wurde, da sich die Bauhöhe noch einigermaßen im Rahmen gehalten hat. Bei dem nunmehr vorgelegten Bauantrag ist dies nicht mehr der Fall. Das Dach wurde nun komplett als Dachterrasse ausgebildet und ein Aufbau vorgenommen, damit dieses Geschoss erreicht werden kann. Diese Baustruktur passt nicht mehr in den Straßenzug. Auch die Ansicht von Westen mit den Fensterfronten und den Geländern ist für das Landschaftsbild nicht zuträglich. Er ist daher gegenüber dem Bauantrag sehr skeptisch, da dieser aus seiner Sicht städtebaulich nicht mehr vertretbar ist.

Stadtrat Lindner geht es nicht um die Dachform, sondern um den nunmehr geplanten zusätzlichen Dachaufbau, den man auch entsprechend sehen wird. Er findet es schon seltsam, dass man sich nicht an die Bauvoranfrage gehalten hat, sondern im Bauantrag etwas präsentiert, das noch größer wird. Er wird daher gegen den Bauantrag stimmen.

Stadtrat Abt fügt an, dass man sich schon bei der Bauvoranfrage schwergetan hat, dieser zuzustimmen. Der Baukörper, der nunmehr entstehen soll, findet er für zu viel. Er teilt die Meinung des Stadtbaumeisters und spricht sich für eine Ablehnung des Bauantrages aus.

Stadtrat Sauter Ottmar schließt sich seinen Vorrednern an, da der nunmehr eingereichte Bauantrag komplett von der Bauvoranfrage abweicht.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59, durch Herrn Zecha wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 17.10.2019 07:43 Uhr