Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Zur Ausweisung von weiteren Bauplätzen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „An der Schwarzen Muttergottes IV“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau) aufzustellen.  

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2019 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a bzw. §13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing. Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „An der Schwarzen Muttergottes IV“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 27.05.2019 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 27.05.2019 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 24.06.2019 bis einschl. 24.07.2019 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 135 vom 13.06.2019.

Von Kling Consult wurden 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

Folgende 4 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung    
           – BQ
  • Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg
  • Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg

Folgende 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen:
  • Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom
          27. Juni 2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, Bereich
           Forsten, Schreiben vom 5. Juli 2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 24. Juli 2019
  • bayernets GmbH, München, Schreiben vom 26. Juni 2019
  • IHK Augsburg, Schreiben vom 22. Juli 2019
  • Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm, Schreiben vom 23. Juli 2019
  • Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 23. Juli 2019
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg, Schreiben vom 22. Juli 2019
  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 19. Juni 2019
  • Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 17. Juli 2019

Folgende 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 5. Juli 2019
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um hochwertige Ackerflächen, die grundsätzlich der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben sollen und nur im unbedingt notwendigen Umfang für außerlandwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Da die überplante Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen wurde, werden keine weiteren Einwendungen erhoben.

Beschlussvorschlag:
Das Plangebiet wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens des AELF keine weiteren Einwendungen erhoben werden. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Bayerischer Bauernverband, Günzburg, Schreiben vom 10. Juli 2019
Gegen die oben genannten Planungen bestehen seitens des Bayerischen Bauernverbandes folgende Bedenken:
Nach Ansicht des Bayerischen Bauernverbands kann die Pflanzung von Bäumen an der Grenze zu bewirtschafteten Grundstücken durch Beschattung, Überwuchs und zuwachsende Drainagen Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft nach sich ziehen. Daher ist die Bepflanzung zu reduzieren und einzurücken.
Der Bayerische Bauernverband sieht zudem Konfliktpotential hinsichtlich der weiteren Befahrbarkeit der Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass parkende Kraftfahrzeuge den landwirtschaftlichen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dies kann vor Allem durch auf der öffentlichen Straße abgestellte KFZ eintreten.
Ebenso ist sicherzustellen, dass – gerade zu Erntezeiten – Konflikte mit den durch die Landwirtschaft bedingten Immissionen (Staub, Lärm) nicht entstehen.

Beschlussvorschlag:
Im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenskonflikten mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gilt für die festgesetzten anzupflanzenden Laub-/Obstbäume keine Standortbindung. Die Baumpflanzungen sind als grünordnerische Maßnahmen zur Durch- und Eingrünung des Quartiers erforderlich. Darüber hinaus reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu den Pflanzabständen, insbes. Art. 48 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (AGBGB) und anderer Gesetze dazu aus, die befürchteten Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Durch den Bebauungsplan wird die Befahrbarkeit der Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht eingeschränkt. Durch die Festsetzung von mindestens zwei Stellplätzen je Wohneinheit auf den privaten Grundstücksflächen und die Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von 7,25 m ist auf Ebene des Bebauungsplans hinreichend sichergestellt, dass die Befahrbarkeit auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird.
Unter den Hinweisen, Empfehlungen und nachrichtlichen Übernahmen wird auf mögliche Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche Tätigkeit bereits hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Deutsche Telekom Technik GmbH, Gersthofen, Schreiben vom 23. Juli 2019
Zu der o. g. Planung nimmt die Telekom wie folgt Stellung:
Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.
Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bittet die Telekom gesondert mit ihr in Verbindung zu treten.
Sollten im Rahmen des Verfahrens Lagepläne der Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom benötigt werden, können diese angefordert werden bei:
E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.
Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, ist die Telekom auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Es soll deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, Verbindung aufgenommen werden mit:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
D-86368 Gersthofen
Diese Adresse soll auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen verwendet werden.
Damit das Baugebiet mit moderner Telekommunikationstechnik erschlossen werden kann, benötigt die Deutsche Telekom zunächst einige wenige Angaben zur vorgesehenen Bebauung.
Zu beachten ist:
Die Deutsche Telekom benötigt die Daten auch im Falle der Erweiterung eines bestehenden Baugebietes, da der Ausbau des erweiterten Bereichs in Glasfasertechnik erfolgen könnte, auch wenn der vorhandene Bereich in herkömmlicher Kupfertechnik ausgebaut ist.
Zur Information:
Die Deutsche Telekom Technik GmbH entscheidet an zentraler Stelle ob und wie die Telekommunikationsinfrastruktur des Baugebiets errichtet wird. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, deren Grundlage Angaben zur Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten sowie zu eventuellen Ausbauabschnitten sind.
Die benötigten Daten können einfach anhand des beiliegenden Datenerfassungsbelegs für Neubaugebiete der Deutschen Telekom übermittelt werden. Ohne Angabe dieser Daten kann die Erschließung des Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom nicht erfolgen.
Die Telekom bietet auch eine optimierte Abwicklung der Erschließung an. Einzelheiten können hierzu der beigelegten Information zum Weilheimer Modell entnommen werden.
Hinweise zum Datenerfassungsblatt für Neubaugebiete:
Die Daten werden von der Telekom benötigt, um entscheiden zu können, ob das Baugebiet von der Deutschen Telekom
  • nicht erschlossen wird (weil ein anderer Provider die Universaldienstleistungsverpflichtung übernimmt)
  • in herkömmlicher Kupfertechnik gebaut wird
  • in Glasfasertechnik (FTTH) gebaut wird
Sollten die Daten bis zum Beginn der Erschließungsmaßnahmen nicht vorliegen und verarbeitet sein, so tritt folgende Situation ein:
  • das Baugebiet ist der Deutschen Telekom praktisch unbekannt, da der Prozess zur Bearbeitung der Ausbauentscheidung durch die Zentrale der Deutschen Telekom aufgrund fehlender Daten nicht gestartet werden konnte
  • es erfolgt keine Teilnahme der Deutschen Telekom an Spartenterminen, da über die Art des Ausbaus nicht entschieden wurde und somit Aussagen über Trassen und Standorte von Gehäusen nicht möglich sind
  • der Beginn der Baumaßnahme der Deutschen Telekom verzögert sich
  • die Bewohner sind zum Zeitpunkt des Einzugs eventuell nicht mit Telefon/
    Internet versorgt
Es wird deshalb darum gebeten, die Daten so bald wie möglich der Deutschen Telekom zukommen zu lassen.
Wichtig: Um Beachtung der Hinweise zur optimierten Erschließung des Baugebiets im Rahmen unseres Weilheimer Modells wird gebeten.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf bestehende Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Hinweise sind bereits in der Begründung enthalten. Die Anregungen betreffen nicht die Regelungsinhalte des Bebauungsplans, sondern beziehen sich auf die nachfolgende Erschließungsplanung.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 29. August 2019
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Stadt Ichenhausen plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Osten des Stadtgebiets.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ichenhausen ist der fragliche Bereich bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Ortsplanung/Städtebau
An das Plangebiet grenzen im Norden bereits die gleichlautenden Wohngebiete Abschnitt II und III an, im Westen grenzt das Wohngebiet „Südlich der Eichendorffstraße I“ an.
Grundsätzlich wird die Schaffung von Wohnbauflächen an der fraglichen Stelle ortsplanerisch positiv betrachtet. Es handelt sich um die Fortführung des Bebauungskonzeptes aus dem Jahre 2006, das bereits im Norden umgesetzt wurde.
Die verfahrensgegenständlichen Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Ichenhausen. Damit sichergestellt ist, dass die Grundstücke nach dem Verkauf durch die Gemeinde von den neuen Eigentümern auch tatsächlich bebaut und nicht zurückgehalten werden, sollten die Bauplätze nur mit Bauzwang und entsprechender Rückgabeverpflichtung veräußert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die Grundstücksveräußerung nur mit Bauzwang und entsprechender Rückgabeverpflichtung wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung der Kaufverträge obliegt der Gemeinde. Für den Bebauungsplan ergeben sich keine Planänderungen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Unter Ziffer 5 der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung gelten, was aus ortsplanerischer Sicht zu begrüßen ist. Dies kann jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Festsetzung in die Bebauungsplansatzung aufgenommen wird.

Beschlussvorschlag:
Die Bayerische Bauordnung und damit auch die Abstandsflächen sind unabhängig von der gegenständlichen Bebauungsplanung zu berücksichtigen. Eine Festsetzung ist daher nicht erforderlich. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Bei der Planung und Ausführung der Verkehrsflächen sollte auf eine behindertengerechte Ausführung geachtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf eine behindertengerechte Ausführung bei der Planung und Ausführung der Verkehrsflächen wird zur Kenntnis genommen. Dies ist kein Gegenstand des Bauleitplanverfahrens, sondern ist bei der anschließenden Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Aufgrund der aktuellen Planungen bezüglich der B16-Ortsumfahrung ist das Staatliche Bauamt Krumbach am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Ortsplanung wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag:
Das Staatliche Bauamt Krumbach wurde am Bauleitplanverfahren beteiligt. Gemäß dessen Stellungnahme bestehen für das vorliegende Baugebiet durch eine mögliche Ostumfahrung der B 16 keine Einschränkungen. Die Sachverhalte sind bereits in der Begründung enthalten. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Immissionsschutz
Die Aussagen zum Immissionsschutz in Kapitel 8 der Bebauungsplanbegründung wurden von der Fachstelle Immissionsschutz zur Kenntnis genommen und werden nicht beanstandet.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den vorliegenden Bebauungsplan keine Bedenken.

Beschlussvorschlag.
Das Einverständnis aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Naturschutz und Landschaftspflege
Die Stadt Ichenhausen beabsichtigt am südöstlichen Stadtrand ein allgemeines Wohngebiet mit 11 Baugrundstücken auszuweisen. Der Bebauungsplan wird gemäß den vorliegenden Ausführungen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, d. h. ohne Anwendung der Eingriffsregelung, aufgestellt.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.
Die Anwendung der Eingriffsregelung sollte durch die Stadt Ichenhausen jedoch auf freiwilliger Basis durchgeführt und die Auswirkungen auf Natur und Arten kompensiert werden. Es wird auf das gemeindliche Ökokonto der Stadt und einer möglichen Abbuchung hiervon verwiesen.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die Möglichkeit auf freiwilliger Basis einen naturschutzfachlichen Ausgleich für den Eingriff zu erbringen, wird zur Kenntnis genommen. Nachdem es sich um ein kleines Baugebiet handelt sowie entsprechende grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden, sieht die Stadt Ichenhausen keinen Anlass den Eingriff freiwillig durch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Die Umsetzung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen sowie die Beachtung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme V1 sind im Rahmen eines Monitorings durch die Stadt Ichenhausen zu überwachen.

Beschlussvorschlag:
Die Überwachung der Umsetzung im Bebauungsplan festgesetzter grünordnerischer Maßnahmen sowie der Beachtung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnamen obliegt der Stadt Ichenhausen. Die Stadt Ichenhausen sieht jedoch hier keinen Handlungsbedarf. Für den Bebauungsplan sind keine Änderungen veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Die öffentliche Grünfläche ist möglichst naturnah zu gestalten und extensiv zu pflegen. Wichtig ist eine möglichst geringe Anzahl von Mahdterminen mit Mahdgutabräumung. Eine Ansaat mit einer kräuterreichen autochthonen Saatgutmischung (Verwendung von Regiosaatgut z. B. Mischung Nr. 02 – Fettwiese, Rieger-Hofmann oder gleichwertig) wird empfohlen.

Beschlussvorschlag:
Die Anregung bzgl. einer naturnahen Gestaltung und extensiven Pflege der öffentlichen Grünfläche wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis inkl. Empfehlungen zur Pflege und Saatgutmischung wird redaktionell ergänzt.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Bodenmanagement
Auch unabhängig von möglichen Schadstoff-Belastungen wird – auf ausdrücklichen Wunsch des Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayer. Landesamtes für Umwelt – dringend empfohlen, sich bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes mit der späteren Verwertung, notfalls Entsorgung des anfallenden Aushubs im Rahmen eines „Bodenmanagementplans“ auseinanderzusetzen. So kann durch Verwertung vor Ort (z. B. in Lärmschutzwällen, Zierwällen etc.) das knappe Deponievolumen geschont und – im Falle von Belastungen – ggf. eine Möglichkeit eröffnet werden, mit dem Aushub umzugehen.

Beschlussvorschlag:
Im Plangebiet sind keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. Hinweise auf möglichen Bodenbelastungen sind aus den vorhergehenden Erschließungen nicht bekannt. Auf einen Bodenmanagementplan wird daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Die Möglichkeit zur Erstellung eines „Bodenmanagementplans“ im Zuge der Ausführungsplanung wird von der Stadt Ichenhausen geprüft. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Brandschutz
Zum Planungsvorhaben sind seitens des abwehrenden Brandschutzes keine weiteren Anmerkungen veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Das Einverständnis seitens des abwehrenden Brandschutzes wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 22. Juli 2019
Die schwaben netz gmbt weist darauf hin, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan erhebt die schwaben netz gmbh keine Einwände.
Die schwaben netz gmbh bittet um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverfahren ebenso wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich.
Die schwaben netz gmbh weist ausdrücklich darauf hin, dass an den Planungsbereich angrenzend bereits Erdgasleitungen von ihr betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen wird darum gebeten, die schwaben netz gmbh einzubinden.

Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/.

Beschlussvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen den Plan keine Einwände erhoben werden. Die schwaben netz gmbh wird bei weiteren Planungen beteiligt. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 17. Juli 2019
Das Gebiet des Bebauungsplanes „An der Schwarzen Muttergottes IV“ liegt am östlichen Ortsrand mit Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet im Westen und Norden von Ichenhausen. Die Erschließung erfolgt über gemeindliche Straßen, die verkehrsgerecht an die Staatsstraße angeschlossen sind.
Gegen die Erweiterung des Erschließungsgebietes entsprechend dem Lageplan-Entwurf in M 1:1000 mit Begründung vom 27.05.2015 bestehen keine Einwände. In Bezug auf die Planung der Ortsumfahrung Ichenhausen-Kötz im Zuge der Bundesstraße 16 verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 11.05.2015:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Staatliche Bauamt Krumbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gehört, da im Osten von Ichenhausen, wo sich das gegenständliche Bebauungsplangebiet befindet, die mögliche Trasse einer Ortsumfahrung im Zuge der Bundesstraße 16 verläuft. Die Planungen für die modifizierte Wahllinie 1 A/B liegen derzeit mit dem Stand „Linienbestimmung“ vor, was einer Vorplanung im Maßstab 1:25.000 entspricht. In unserer Stellungnahme zum Bebauungsplan (vgl. Schreiben vom 31. März 2015) sind wir davon ausgegangen, dass mit einem Abstand von mehr als 600 m zum Ortsrand (geplante Bebauung) für die modifizierte Wahllinie 1 A/B keine Konfliktpunkte bezüglich möglicher Lärmwirkungen bestehen. Gerne nehmen wir aber wie vom Landratsamt Günzburg angeregt, zu diesem Thema nochmals vertieft Stellung:
Im Rahmen der Linienbestimmung wurden, wie auch schon im Raumordnungsverfahren, die Immissionswerte aus dem Verkehr für alle von der Straßenplanung u. U. betroffenen Gebiete überschlägig gemäß den dafür anzuwendenden Richtlinien ermittelt. Dabei wurden auch geplante, aber tatsächlich noch nicht bebaute Baugebiete berücksichtigt. Beim Neubau von Straßen sind die Grenzwerte der Lärmvorsorge der 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) maßgebend und einzuhalten. Grenzwerte für Reine und Allgemeine Wohngebiete gemäß 16. BImSchV sind:
  • Grenzwert Nacht 49 dB(A)
  • Grenzwert Tag 59 dB(A)
Die Immissionswerte bei freier Schallausbreitung (d. h. bei geländegleicher Lage der Straße) stellen sich für die modifizierte Wahllinie 1 A/B für die nächstgelegene Bebauung im Osten von Ichenhausen (geplantes Baugebiet Muttergottes) wie folgt dar:
  • Nachtwert 36 dB(A)
  • Tagwert 43 dB(A)
Die ermittelten Werte liegen weit unterhalb der zulässigen Werte. Konfliktpotenzial bezüglich der Lärmimmissionen aus Verkehr lässt sich damit eindeutig ausschließen. Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass eine Verdopplung der in der Berechnung angesetzten Verkehrsmenge zu einer Erhöhung der ermittelten Werte um 3 dB(A) führen würde. Auch damit werden die Grenzwerte bei Weitem nicht erreicht.
Die Wahllinie 1, die bedeutend näher an der Ortsrandbebauung zu liegen käme als die modifizierte Wahllinie 1 A/B, wurde landesplanerisch negativ beurteilt und wird aus diesem Grunde nicht mehr weiterverfolgt bzw. aus den weiteren Planungen ausgeschlossen. Wir hoffen, damit bestehende Bedenken ausgeräumt zu haben.

Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach zur Wahllinie 1 A/B folgend wird festgestellt, dass für das vorliegende Baugebiet durch eine mögliche Ostumfahrung der B 16
keine Einschränkungen bestehen. Die Sachverhalte sind bereits in der Begründung enthalten. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Nürnberg, Schreiben vom 10. Juli 2019
Die Überprüfung des Anliegens ergab, dass keine Belange von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu erwarten sind.
Zur besseren Visualisierung wurde ein digitales Bild der Stellungnahme beigefügt nachdem das Plangebiet nicht betroffen ist.
Sollten sich noch Änderungen der Planung/Planungsflächen ergeben, bittet die Telefónica die geänderten Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann.

Beschlussvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Belange der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nicht betroffen sind. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 22. Juli 2019
Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend der Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse wird darum gebeten, sich mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen:
Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Neubaugebiete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Es soll ein Erschließungsplan des Gebietes der Kostenanfrage beigelegt werden.
Weiterführende Dokumente:

Beschlussvorschlag.
Die Anregungen betreffen nicht die Regelungsinhalte des Bebauungsplans, sondern beziehen sich auf die nachfolgende Erschließungsplanung. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach, Schreiben vom 5. Juli 2019
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn die Hinweise des WWA beachtet werden.
Altlasten:
Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungsgebiet nicht bekannt.
Bei Erdarbeiten ist jedoch generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen (siehe Baugrundgutachten), Altablagerungen o. Ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.

Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des WWA werden beachtet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass damit keine wasserwirtschaftlichen Bedenken zu dem Entwurf bestehen. Der Hinweis bzgl. des Vorgehens bei Antreffen künstlicher Auffüllungen, Altablagerungen etc. wird in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Niederschlagswasser:
Mit den geplanten Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht kein Einverständnis, da verschiedene Möglichkeiten der Versickerung (Rigolen-/Rohrrigolenvarianten etc.) nicht ausreichend untersucht wurden.
Sollte der finanzielle/technische Aufwand einer Versickerung nach genauer Betrachtung unverhältnismäßig hoch sein, wird der Einleitung in den Regenwasserkanal zugestimmt, insofern geeignete Maßnahmen zur Retention (Zisterne o. Ä., vorzugsweise mit Möglichkeit zur Brauchwassernutzung/Gartenbewässerung) vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des WWA zur Niederschlagswasserbeseitigung und bzgl. weitergehender Untersuchungen zu verschiedenen Möglichkeiten der Versickerung wird zur Kenntnis genommen.
Da auf Grundlage des Baugrundgutachtens zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist, ob eine Versickerung möglich ist und weil auch im Zuge der Erschließung der bisherigen Bauabschnitte des Baugebietes „An der Schwarzen Muttergottes“ inhomogene Untergrundverhältnisse mit teils großen Mächtigkeiten der nicht zur Versickerung geeigneten Deckschichten angetroffen wurden, wird vorliegend auf eine verbindliche Festsetzung der Versickerung im öffentlichen Straßenraum verzichtet. Sofern der Untergrund sich in der Baudurchführung als für die Versickerung geeignet darstellt und die Versickerung sich wirtschaftlich darstellen lässt, wird im öffentlichen Straßenraum versickert.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen
.
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen sind, kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Der Beschluss bezüglich den Dächern wurde in der letzten Sitzung bereits beschlossen. Die Dachneigung mit mindestens 30 ° passt nicht zur Möglichkeit eines Walmdaches, merkt Stadtrat Machauf an.

Hier besteht die Möglichkeit einer Befreiung, so der Vorsitzende.

Das normale Toskanahaus hätte eine Dachneigung von 25 °, so Stadtrat Machauf.
Hierüber sollte bei der nächsten Erstellung des Bebauungsplans geachtet werden, so der Vorsitzende. Der Vorsitzende fragt, ob Herr Stadtrat Machauf eine Änderung des Bebauungsplanes wünscht.

Dies verneint Stadtrat Machauf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen beschließt den Bebauungsplan „An der Schwarzen Muttergottes IV“ (Stand der Planunterlagen: 27. Mai 2019) als Satzung mit der Maßgabe, dass das Ing.-Büro Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan einarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2019 07:16 Uhr