Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses im hinteren Grundstücksteil des Grundstückes Flur-Nr. 945/1, Gem. Hochwang, Wortwinstr. 22) (Antragssteller: Peter Ring Immobilien im Auftrag von Grundstücksinteressenten)


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Für das Grundstück Flur-Nr. 945/1, Wortwinstraße 22, liegt eine formlose Anfrage für eine Grundstücksteilung vor. Im hinteren (östlichen Teil) soll ein Einfamilienhaus gebaut werden, die Zufahrt soll von der Wortwinstraße über einer dem Grundstück zugemessenen Fläche erfolgen.

Die Baufläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leiteäcker aus dem Jahr 1972 und ist als gemischte Baufläche MI festgesetzt.

Direkt auf der östlichen Grundstücksgrenze über die gesamte Länge befindet sich das Gebäude eines Gewerbebetriebes auf Flur-Nr. 947/1 (Holzlagerhalle Bauantragsnummer: 0473/85). Die Abstandsfläche für dieses Gebäude ist mit einer Breite von 4,60 m über eine Grunddienstbarkeit auf dem Baugrundstück Flur-Nr. 945/1 gesichert.

Bei einer Grundstücksbreite der neuen Teilfläche von 20 m würde bei optimalem Ansatz der Abstandsflächenregelungen der BayBO ein Baufenster von 9,40 m Breite entstehen, was für den Bau eines Einfamilienhauses ausreichend wäre.

Welche Schallemissionen auf die Baufläche durch den bestehenden Gewerbebetrieb einwirken, kann nicht beurteilt werden, die Grenzwerte sind allerdings über die Festsetzung als Mischgebiet geregelt.

Für ein Bauvorhaben im hinteren Grundstücksteil müssen die Anschlüsse für Kanal und Trinkwasser hergestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt entsprechende Ausführungen zum Bauvorhaben der Firma Ring Immobilien, die im östlichen Teil des Grundstückes Flur-Nr. 945/1 Gem. Hochwang ein weiteres Einfamilienhaus errichten möchte. Aus Sicht der Verwaltung könnte der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, wobei bei der Stellungnahme der Stadt insbesondere auf die Prüfung der Thematik Emissionen in Bezug auf die angrenzende Schreinerei hingewiesen werden soll.

Stadtrat Hofmann fragt nach einer Feuerwehrzufahrt für das geplante Gebäude.

Die Zufahrt zum neu zu bildenden Grundstück muss aus Sicht von Stadtbaumeister Stapf mindestens 3 bis 3,50 m haben. Dies wäre dann bei einem konkreten Bauantrag noch zu prüfen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass bei einem 1 1/2geschossigen Gebäude es nicht zwingend erforderlich ist, dass mit einer Drehleiter angefahren werden kann.

Für Stadtrat Sauter Ottmar ist die Zufahrt ein wichtiger Faktor, wenn es tatsächlich zu einer Teilung des Grundstückes kommen sollte.

Wenn es nicht geteilt werden sollte, muss lt. Vorsitzendem zumindest eine Dienstbarkeit für die Zufahrt eingetragen werden. Ohne die Zufahrtsthematik geklärt zu haben, wird es jedoch schwierig sein, den östlichen Grundstücksteil zu veräußern.

Stadtrat Lindner findet es vom Grundsatz her positiv, wenn innerstädtisch je nach Möglichkeit eine Verdichtung erfolgt und die Stadt nicht im Außenbereich gefordert wird, eine größere Infrastruktur mit der erforderlichen Erschließung zu schaffen. Daher sollten sich die Grundstückseigentümer, die größere Grundstücke besitzen, überlegen, diese für eine weitere Bebauung evtl. auch nur an Bekannte oder Verwandte zur Verfügung zu stellen. Für ihn wäre es schön, wenn eine innerstädtische Verdichtung erfolgen würde. Des Weiteren sollte an die Bürger appelliert werden, die im Besitz von unbebauten Baugrundstücken sind, diese für eine Bebauung zu veräußern, um Baulücken schließen zu können.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und der damit verbundenen Teilung des Grundstückes Flur-Nr. 945/1 in einen hinteren, östlichen Teil mit einer Breite von ca. 20 m in west-östlicher Richtung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Günzburg soll gebeten werden, in einem Baugenehmigungsverfahren die Thematik Emissionen wegen der im Osten angrenzenden Schreinerei zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2020 11:02 Uhr