Bestellung von Frau Ivonne Mifka zur Standesbeamtin der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 16.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.10.2023 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Derzeit sind in der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen zu Standesbeamten bestellt:

Herr Helmut Klingler, Leiter des Standesamtes,
Frau Lisa Prösel, Stellvertretende Leiterin des Standesamtes,
Herr Andreas Hegele, Hauptamtsleiter und
Herr Rainer Tomasini, Mitarbeiter primär in der Kämmerei.

Als weitere Standesbeamtin soll nun Frau Ivonne Mifka, stellvertretende Hauptamtsleiterin, bestellt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 AVPStG darf zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin nur bestellt werden, wer

  1. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,

  1. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und

  1. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

Frau Mifka wird Anfang November am zweiwöchigen Einführungslehrgang für Standesbeamte teilnehmen.

Für deren Bestellung zur Standesbeamtin wird jedoch zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Günzburg als Aufsichtsbehörde erforderlich sein.

Frau Mifka hat zwar die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene (gehobene Beamtenlaufbahn) bestanden, jedoch nicht in der von der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes geforderten Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, sondern in der Fachlaufbahn Rechtspflege.
 
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg wurde diese Ausnahmegenehmigung von der Aufsichtsbehörde in Aussicht gestellt.

Die Bestellung von Frau Ivonne Mifka hat daher vorbehaltlich der schriftlichen Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Aufsichtsbehörde sowie der erfolgreichen Teilnahme am zweiwöchigen Einführungslehrgang zu erfolgen. 

Beschluss

Vorbehaltlich der Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Aufsichtsbehörde sowie der erfolgreichen Teilnahme am zweiwöchigen Einführungslehrgang wird Frau Ivonne Mifka zur Standesbeamtin der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 09:14 Uhr