Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 27.11.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt: 2. Bgm. Zenker

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.                                        
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Haupt- und Personalausschuss und den Stadtrat der Stadt Ichenhausen kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

StRin Schneid bestätigt im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen Vorsitzenden StR Spengler eine vorbildliche Kassenführung. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in 3 Sitzungen alle Belege geprüft. Es gab keinerlei Beanstandungen.

Beschluss

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird der Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: 1. Bürgermeister Strobel

Datenstand vom 12.05.2020 10:12 Uhr