Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 27.11.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Günzburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie hat der Stadt Ichenhausen einen Entwurf für eine Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen vorgelegt. Diese soll die bestehende Kooperationsvereinbarung vom 15.07.2015 ersetzten und dient hauptsächlich der Konkretisierung der bestehenden Vereinbarung und der Fortschreibung des Familienbildungskonzepts. Zudem werden dadurch die Kooperationsvereinbarungen an allen Standorten vereinheitlicht. Die Neufassung bietet nun im Vergleich zur alten Kooperationsvereinbarung einen konkreteren Rahmen.

Insbesondere werden darin die Arbeitsprinzipien, auf denen Familienbildung und die Arbeit der Familienstützpunkte basieren, sowie Zielgruppe und Zielsetzung, genauer beschrieben, um gleiche Grundlagen für alle Kooperationspartner zu schaffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre wurden im Hinblick auf die Strukturqualität, den aktuellen Stand und mögliche Entwicklungspotentiale eingebracht. Die einzelnen Kooperationsleistungen sind detaillierter aufgelistet und die Vereinbarung enthält nun wichtige Elemente, wie gemeinsame Austausch-Treffen zur Evaluation und weiteren Planung, aber auch Erweiterung des Aufgabenprofils der Familienstützpunkte, um bedarfsorientierter arbeiten zu können.

Hinsichtlich der Finanzierung durch die Kooperationspartner hat sich nichts geändert. Weiterhin werden 75 % der Personalkosten der Fachkraft durch den Landkreis Günzburg und 25 % durch die Kommune getragen. Der Sachaufwand wie Raummieten, Handgeld, Telefon- und Fahrtkosten, Referentenkosten und Verpflegung für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Büromaterial sind von der Stadt Ichenhausen zu tragen.

Hinsichtlich des Personals des Familienstützpunkts muss sich die Kommune entscheiden, ob sie die Fachkraft selbst anstellen möchte oder ob sie einen Jugendhilfe-Träger damit beauftragt. Die Fachkraft der Stadt Ichenhausen, Frau Sarah Müller, ist über den Träger ProArbeit aus Günzburg angestellt. Weiterhin hat die Kommune eine/n Ansprechpartner/in für die Fachkraft und das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rathaus zu bestimmen und dem Familienstützpunkt Zugang zu den vorhandenen Infrastrukturen, Räumen und medialen Ressourcen (Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Homepage usw.) zu gewähren.

Die neue Kooperationsvereinbarung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Beschluss

Von der Neufassung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Ichenhausen und dem Landkreis Günzburg über den Familienstützpunkt Ichenhausen wird Kenntnis genommen. Es wird beschlossen der Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Form zuzustimmen. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 10:12 Uhr