Errichtung einer Querungshilfe an der B 16 am nördlichen Ortsrand von Hochwang mit Anlage eines Radweges


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 06.11.2018 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.11.2017 sprach sich das Gremium dafür aus, am nördlichen Ortseingang des Stadtteiles Hochwang eine Querungshilfe zu errichten. Von den dortigen Anliegern wurde immer wieder beklagt, dass in den Stadtteil Hochwang aus Kötz kommend zu schnell eingefahren werde. Des Weiteren müssten viele der von Kötz kommenden Radler die Straße queren, da ihnen der als Geh- und Radweg ausgewiesene Gehweg auf der Ostseite der Kötzer Straße zu schmal ist und sie aus den Grundstücken ausfahrende Fahrzeuge fürchten.

Vom Staatlichen Bauamt Krumbach wurde der in der Anlage beigefügte Bauentwurf erstellt und der erforderliche Grunderwerb ermittelt. Bereits Anfang des Jahres 2018 konnte die Verwaltung mit den drei von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümern Einigkeit dahingehend erzielen, so dass diese die entsprechenden Bauerlaubnisvereinbarungen unterschrieben haben und den erforderlichen Grund für die Baumaßnahme zur Verfügung stellen.

Hinsichtlich der Kostentragung der geplanten Querungshilfe teilte das Staatliche Bauamt Krumbach am 24.10.2018 mit, dass die Stadt lediglich den benötigten Grunderwerb zu tragen habe. Für den Bau der Querungshilfe fallen für die Stadt keine weiteren Kosten an. Nach Mitteilung der Regierung von Schwaben wird die Abwicklung des Radverkehrs beim Bund gesehen, welcher die Baukosten für die Querungshilfe trägt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in dessen Sitzung am 29.10.2018 den Empfehlungsbeschluss gefasst, der vorliegenden Planung und der vorgeschlagenen Kostentragung zuzustimmen sowie den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach abzuschließen.

Bgm. Strobel erläutert den Sachverhalt anhand des Lageplanes. Sein Dank gilt hierbei den Grundstückseigentümern für ihre Unterstützung und die Zurverfügungstellung der notwendigen Grundstücksflächen.

Beschluss

  1. Der vorliegenden Planung für die Errichtung einer Querungshilfe nördlich von Hochwang wird zugestimmt.
  2. Der vorgeschlagenen Kostentragung (Baukosten Bund, Grunderwerb Stadt) wird zugestimmt.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die notwenigen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2018 16:03 Uhr