Ausbau der GZ 17 Deubach - Wettenhausen bis zum Abzweig nach Ebersbach mit Anlage eines Radweges; Zustimmung der Stadt zur Ausbauplanung und zur Kostenvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 06.11.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung hat vom Staatlichen Bauamt Krumbach am 24.10.2018 den in der Anlage beigefügten Ausbauplan für die GZ 17 von Deubach nach Wettenhausen erhalten.

Es ist beabsichtigt südlich der GZ 17 einen Radweg herzustellen und eine Anbindung an den bestehenden asphaltierten Feldweg nach Wettenhausen Fl.-Nr. 368 Gem. Deubach zu schaffen.

Des Weiteren soll westlich der Einmündung nach Ebersbach eine Querungshilfe sowie nördlich der GZ 17 ebenfalls ein Radwegeanschluss an die Gemeindeverbindungsstraße nach Ebersbach und somit auch eine fußläufige Verbindung zum Sailerhof erstellt werden.

Die anteiligen geschätzten Kosten für die Stadt Ichenhausen für den geplanten Geh- und Radweg betragen nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Krumbach ca. 34.000,- €.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in dessen Sitzung am 29.10.2018 den Empfehlungsbeschluss gefasst, der vorliegenden Ausbauplanung und der mitgeteilten städtischen Kostenbeteiligung zuzustimmen sowie den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landkreis Günzburg abzuschließen.

Bgm. Strobel erläutert den Sachverhalt anhand der Ausbauplanung. Sein Dank gilt hierbei den Grundstückseigentümern, die durch die Überlassung der notwendigen Grundstücksflächen die Umsetzung der Maßnahme ermöglicht haben.
Ferner informiert er darüber, dass auch der Kreisausschuss der Maßnahme zugestimmt habe, so dass die Ausschreibung erfolgen kann.

Diskussionsverlauf

StRin Kempfle ist erfreut darüber, dass diese Maßnahme nun umgesetzt werden kann und damit die dortige Gefahrenstelle beseitigt wird. Ihr Dank gilt der Verwaltung für die erfolgreichen Grundstücksverhandlungen.  

Beschluss

  1. Der vorliegenden Ausbauplanung wird zugestimmt.

  1. Einer städtischen Kostenbeteiligung von ca. 34.000,- € wird zugestimmt.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt und dem Landkreis Günzburg abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2018 16:03 Uhr