Neuerlass der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 6
Nicht sichtbar

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 06.02.2018 wurde vom Gremium beschlossen, die laufende sowie die investive Vereinsförderung rückwirkend zum 01.01.2018 anzupassen. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung die Erhöhung der Hallenbenutzungsgebühren auf 7,50 € pro Hallenteil und Stunde zum 01.01.2019 beschlossen. Die aktuell geltenden Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen wurden im Jahre 1988 festgelegt.

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen wurde mit Ausnahme der Gebührensätze für den Zwischenbau der Franziska-Ziehank-Halle und des Boxraumes der Friedrich-Jahn-Halle entsprechend der bestehenden Beschlusslage erstellt.

Die Gebührensätze für den Zwischenbau und den Boxraum wurden bisher nicht vom Gremium festgelegt. Nach Ansicht der Verwaltung sollte auch für diese Räumlichkeiten analog der Gebühren für die Benutzung der einzelnen Hallenteile eine Gebührenstaffelung nach Winter- und Sommerzeit nicht mehr erfolgen. Die Verwaltung schlägt hier eine ganzjährige Gebühr von 3,- €/h für den Zwischenbau und 2,- €/h für den Boxraum vor.

Hinweis zur bisherigen Regelung:

Zwischenbau:                Winter                        2,81 €
                       Sommer                1,53 €

Boxraum                Winter                        1,28 €
                       Sommer                0,51 €


Nicht Bestandteil der gegenwärtigen Beschlusslage sind die als Anlage beigefügten Gebühren für die Benutzung der Friedrich-Jahn-Halle für nichtsportliche Veranstaltungen. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, diese Gebührensätze aktuell nicht anzupassen. In absehbarer Zeit steht die Generalsanierung der Friedrich-Jahn-Halle an. Nach Abschluss dieser Bauarbeiten sind sämtliche Benutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze für nichtsportliche Veranstaltungen könnten dann in diesem Zuge ebenfalls angepasst werden.

Darüber hinaus wäre nach Fertigstellung der generalsanierten Friedrich-Jahn-Halle auch die seit 1988 gültige Benutzungssatzung anzupassen bzw. neu zu fassen.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in dessen Sitzung am 27.11.2018 den Empfehlungs-beschluss gefasst, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen neu zu erlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass bereits im Haupt- und Personalausschuss vorberaten wurde und der Beschluss Zustimmung gefunden habe.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Neuerlass der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2019 10:16 Uhr