Niederlegung ihres Amtes als Stadträtin durch Frau Ute Demharter


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 15

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.10.2018 erklärte Frau Ute Demharter ihren Rücktritt als Stadtratsmitglied und bat um Entlassung aus diesem Amt zum 31.12.2018.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG in der seit 01.03.2012 gültigen Fassung kann eine in den Stadtrat gewählte Person das Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen. Art. 19 GO, welcher an die Niederlegung eines Ehrenamtes besondere Voraussetzungen knüpft, gilt für die Niederlegung eines Stadtratsmandats nicht mehr. Frau Demharter teilte hierzu jedoch mit, dass die Mandatsniederlegung aus beruflichen Gründen erfolgen würde.

Der Stadtrat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit ist.

Frau Demharter wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 16.03.2014 über den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung in den Stadtrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Reinhard Dauer als ersten Listennachfolger festgestellt. Herr Dauer teilte der Stadtverwaltung mit, dass er das Stadtratsmandat nicht übernehmen werde.  

Zweiter Listennachfolger in diesem Wahlvorschlag ist Herr Armin Kieble. In Vorbereitung dieser Stadtratssitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfülle und zur Eidesleistung als Stadtratsmitglied bereit sei.

Die Vereidigung von Herrn Kieble wird voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 15.01.2019 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel dankt nach dem Beschluss nochmal für die Zusammenarbeit mit StRin Demharter. In seiner Rede dankt er für 10 Jahre Stadtratstätigkeit und ihrem Engagement unter anderem in Bereichen der Kinterbetreuung, des Kulturangebotes oder auch als Mitglied des Bauausschusses während der Legislaturperiode 2008-2014 und als Mitglied des Haupt- und Personalausschusses in der Legislaturperiode. Sie sei immer eine „Kümmerin“ gewesen, die für alle Bürger ein offenes Ohr hatte. Als Aufmerksamkeit für die investierte Zeit von Frau Demharter überreicht Bürgermeister Strobel eine Kiste mit Wein sowie Gläsern mit der Gravur des Wappens der Stadt Ichenhausen. Außerdem erhält sie eine Medaille mit Gravur des Wappens  und einen Blumenstrauß.
Auch die anderen Mitglieder der Fraktionen bedanken sich bei StRin Demharter für die geleistete Amtszeit als Stadträtin und wünschen ihr für ihre Zukunft alles erdenklich Gute.

Beschluss

1. Die Niederlegung des Stadtratsmandates von Frau Ute Demharter zum 31.12.2018 wird entsprechend des Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

2. Das Nachrücken von Herrn Armin Kieble in den Stadtrat Ichenhausen wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StRin Demharter ist wegen persönlicher Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen. Gegen die Niederlegung des Amtes besteht seitens des Gremiums keine Wortmeldung.

Datenstand vom 07.02.2019 10:16 Uhr