Bauantrag zur Errichtung einer Eingangs- und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a (Villa Elia) (Bauherr: Vavitsas Greogrius, Olgastraße 93, 89073 Ulm)


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Pächter des griechischen Restaurants „Villa Elia“ beabsichtigt, den Eingangs- und Terrassenbereich zu überdachen (Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a).

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um kein verfahrensfreies Vorhaben, sondern hierfür ist ein Bauantrag einzureichen.

Für dieses Vorhaben sind weitere 3 Stellplätze nachzuweisen.

Diese Stellplätze können nicht nachgewiesen werden, so dass Antrag auf Ablösung gestellt wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Überdachung des Eingangs- und Terrassenbereiches des griechischen Restaurants wird von Seiten der Verwaltung begrüßt, da hierdurch auch auf einen längeren Fortbestand des Gastronomiebetriebes geschlossen werden kann.

Es sollte daher sowohl dem Bauantrag als der Ablösung der erforderlichen 3 Stellplätze zum Betrag von 3.300 € pro Stellplatz zugestimmt werden. In Bezug auf die Ablösung der Stellplätze ist mit dem Bauherrn eine Ablösevereinbarung zu treffen.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Vorhaben des Herrn Vavitsas sowie zur vorgesehenen Ablösung der nicht nachgewiesenen Stellplätze entsprechende Ausführungen.

Stadtrat Lindner spricht an, dass die Gaststätte auch im Außenbereich sehr stark frequentiert ist. Für ihn macht es aufgrund der derzeit vorhandenen Sonnenschirme Sinn, wenn der Außenbereich entsprechend überdacht wird. Aufgrund der vorliegenden Planung ist die Ausführung passend und auch ansehnlich, da das Gebäude dadurch nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren stellt er die Frage, ob es möglich ist, dass nicht der Eigentümer, den Bauantrag stellt, da seinem Wissen nach Herr Vivitsas dies nicht ist. Ansonsten ist er für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Der Vorsitzende erwidert, dass ein Bauherr nicht Eigentümer des Anwesens sein muss, für den ein Bauantrag eingereicht wird. Der Eigentümer muss jedoch als Grundstückseigentümer den Bauantrag unterschreiben. Wenn diese Unterschrift fehlt, wird das Landratsamt möglicherweise den Bauantrag ablehnen.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Eingangs- und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a, durch Herrn Greogrius und der damit verbundenen Ablösung von 3 Stellplätzen zum Betrag von 3.300 € pro Stellplatz wird zugestimmt. Für die Ablösung der Stellplätze ist mit Herrn Greogrius Vavitsas ein Ablösevertrag zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2019 09:45 Uhr