Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 55; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach" (Antragstellerin: Kersten Karin, Ortsstraße 6, 89358 Kammeltal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen beabsichtigen, auf ihrem Grundstück zu den drei bereits vorhandenen Garagen weitere fünf Garagen auf der Nordseite des Grundstückes zu erstellen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rohrbach“. In den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist festgelegt, dass die Garagen nur innerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden dürfen.

Der Standort der fünf Garagen ist jedoch außerhalb der überbaubaren Fläche, so dass zur Realisierung die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig ist.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da bereits die drei vorhandenen Garagen außerhalb der Baugrenze errichtet wurden und durch das Vorhaben keine angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigt werden, kann aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung zur Erteilung der Befreiung gegeben werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Lindner begrüßt es, wenn die Grundstückseigentümer Stellplätze auf ihren eigenen Grundstücken schaffen und somit Fahrzeuge von der Straße holen. Er beobachtet immer wieder, dass, auch wenn Stellplätze auf den Grundstücken vorhanden sind, aus Bequemlichkeit die Fahrzeuge trotzdem auf der Straße abgestellt werden. Er hat hierfür wenig Verständnis.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Errichtung von fünf Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 55, und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung der vorstehend angeführten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohrbach“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2019 09:45 Uhr