Entlastung nach Art. 102 Abs.3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. Art. 102 Abs.3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtl. Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltjahr folgende übernächste Jahr den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Jahr 2017 durch den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen werden und die Entlastung gem. Art. 102 Ab
s.3 GO erteilt werden.
Diskussionsverlauf
Hierzu übergibt der Vorsitzende das Wort an 2. Bürgermeisterin Schmucker.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (ohne Bürgermeister) beschließt gem. Art. 102 Abs.3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2019 11:38 Uhr