Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Gemäß der gemeinsamen Übereinkunft in der Bürgermeisterversammlung vom 24.04.2018 und der Beschlussfassung des Kreisausschusses vom 14.05.2018 einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Landkreis Günzburg einzurichten, wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 19.06.2018 der Beschluss gefasst, dem damals vorgestellten vorläufigen Entwurf einer Zweckvereinbarung zuzustimmen.

Zwischenzeitlich wurde die damalige Zweckvereinbarung vom Landratsamt Günzburg an wenigen Stellen überarbeitet. Zudem wurden weitere Zweckverbände in die Zweckvereinbarung aufgenommen. Aufgrund dieser Änderungen ist eine nochmalige Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich. Der neue Entwurf ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die durch die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Günzburg anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden vollständig auf die Beteiligten umgelegt. Die Zweckverbände zur Wasserversorgung der Kammelgruppe, der Wiesenbachgruppe und der Günztalgruppe tragen an diesen Kosten einen pauschalen Betrag. Der nach Abzug dieser Pauschalen verbleibende Betrag wird nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres auf die Beteiligten Gemeinden umgelegt. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr ist möglich.

Die Zweckvereinbarung soll an der nächsten Bürgermeisterversammlung (voraussichtlich am 28.11.2018) unterschrieben werden.

Beschluss

Die vorgelegte Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2019 11:38 Uhr