Bildung von Haushaltsresten 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Entscheidung 12

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Kameralistik nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Gruppierungsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zu Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender, in der Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen nachgewiesener Haushaltsreste vor:

Haushaltsausgabereste:

                          Verwaltungshaushalt                                                         10.000,00 €

                          Vermögenshaushalt                                                         105.623,50 €


Übertrag alter Haushaltsausgabereste:

                      Vermögenshaushalt                                                                 1.412,06 €

Beschluss

Aufgrund des Jahresrechnungsergebnisses 2018 wird nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV-Kameralistik die Bildung der vorstehend dargestellten Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste der Vorjahre bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2018 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 15:48 Uhr