Erlass der Haushaltssatzung 2019/2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 01.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2019 und 2020 samt Anlagen wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung mit der Einladung zur Sitzung zugestellt.
Auf dieser Basis liegt der Haushaltsentwurf 2019/2020 mit Haushaltssatzung sowie Finanz- und Stellenplan zur Beschlussfassung und Verabschiedung vor.
VG-Kämmerer Michael Fritz wird den Doppelhaushaltsplan in seinen Grundzügen anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutern.
Auf die aktuellen Unterlagen, die den Gremiumsmitgliedern im RIS zur Verfügung stehen, wird verwiesen.
Diskussionsverlauf
Verbandsrat Riederle möchte wissen, ob der Stellenplan extra beschlossen wird. Kämmerer Fritz bejaht dies und stellt den Stellenplan separat vor.
Verbandsrat Riederle möchte wissen, was die zweite Qualifikationsebene im Stellenplan darstellt. Kämmerer Fritz beantwortet die Frage.
Beschluss
Die vorliegende Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 wird erlassen und der Haushaltsplan für den gleichen Zeitraum samt Anlagen mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen wird festgestellt.
Weiter wird der im Entwurf vorliegende Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm (Art. 70 Abs. 4 GO) genehmigt.
Der Stellenplan für die Jahre 2019 und 2020 wird beschlossen.
Gemäß § 19 KommHV-Kameralistik werden die Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt unter Beachtung der VV zu § 19 KommHV-Kameralistik (Vorrangigkeit des Kassenwirksamkeitsprinzips) für übertragbar erklärt. Sie bleiben somit bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar.
Die Einnahmenansätze des Haushaltsplanes werden nach § 17 KommHV-Kameralistik, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV-Kameralistik als deckungsfähig erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2020 15:48 Uhr