Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, hier Tektur zur Gen. Nr. B-2013-88 und Nutzungsänderung zu Jungviehstall, auf dem Grundstück Flur-Nr. 403, Gem. Waldstetten, Bauherr: Tobias Unger, Dr.-Frick-Str. 11, 89367 Waldstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 29.10.2018 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Hierbei geht es um eine Tektur (B-2013-88, Erweiterung einer landw. Maschinenhalle) zum best. Bauvorhaben aus dem Jahre 2013.
Dieses Bauvorhaben liegt lt. Flächennutzungsplan im Außenbereich, Fläche für die Landwirtschaft. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Privilegierung muss vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten geprüft werden.
 
Das gepl. BV von 2013 hat die Maße: 24,50 x 10,00m, Traufhöhe 3,70 m und einer Dachneigung DN 18°, Firsthöhe 5,50 m
und einem Winkelbau: mit den Maßen 18,00 x 10,00 m.

Das erneut gepl. BV bzw. die Tektur am Winkelbau hat die Maße ca. 30,00 x 16,00 m und soll nicht als Heu- u. Strohlager genutzt werden, sondern als Jungviehstall für 80 Rinder.
Geplant ist eine Stahlkonstruktion mit Satteldach, Fassadenverkleidung aus Blech, Dacheindeckung mit Sandwichblech.
Dachentwässerung ist als Flächenversickerung geplant.
Der Bauherr muss für den Tretmiststall eine ausreichende Mistlege vorhalten und eine Ausführung nach den aktuellen Wasserrechtlichen Richtlinien vorweisen. Bei der Planung wurde keine Güllegrube (Auffangbehälter für die Gülle) mit eingereicht.

Da hier ein Neubau mit Tierhaltung geplant ist, wird eine Wasserversorgung benötigt. Das geplante Grundstück ist in diesem Bereich nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. Der Bauherr muss selber für die Wasserversorgung sorgen.

Bei der Eingabeplanung wurde kein Freiflächengestaltungsplan mit ausgefertigt.

Diskussionsverlauf

GR Göppel hackt nach, ob das die alten oder neuen Ansichten der Baupläne sind.

Herr Unterholzner zeigt die neuen Ansichten und die alten. Sind beide im RIS hochgeladen worden.

GR Göppel merkt an, dass er gegen den vorgestellten Plan keinerlei Einwände hat, sofern dies auch tatsächlich so gebaut wird.

Laut der Stellung des Bauantrags kann davon ausgegangen werden, dass das bestehende wegkommt und hier durch den neuen Bau ersetzt wird.

GR Schneider Chr. hackt nach, von wo die Wasserversorgung hergestellt wird und was mit der Löschwasserversorgung ist.

Die Wasserversorgung läuft in dem angezeigten Weg runter, so Herr Unterholzner.

Theoretisch könnte ein Brunnen geschlagen werden, merkt GR Mader an. Normalerweise müsste hierfür ein Bauantrag bei der Gemeinde eingehen, so Herr Unterholzner.

Ist die Zufahrt fest genug, hackt GR Schneider ein. Ja beantwortet Herr Unterholzner.

Beschluss

Der Markt Waldstetten erteilt hiermit dem Bauherrn das gemeindliche Einvernehmen, mit der Auflage, dass der Bauherr die Wasserversorgung selber übernimmt und auch für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen hat. Die Lage der Löschwasserversorgung  soll mit dem Bauamt abgeklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2019 14:51 Uhr