Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit einer Bauvoranfrage im Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2019 beschlossen, die Wandhöhe für Satteldach und Walmdach auf max. 6,30 m zu erhöhen, wobei die Firsthöhe max. 8,70 nicht überschreiten darf.

Des Weiteren wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.01.2020 beschlossen, in diesem Baugebiet auch im Hinblick auf die Farbe von Photovoltaikanlagen eine Dacheindeckung auch mit grau, engobierten Dachziegeln zuzulassen, nicht jedoch mit grau, lasierten und glasierten Dachziegeln. Wie bisher sollen weiterhin keine schwarzen Dachziegel zugelassen werden.

Insbesondere zu Punkt 1 sieht das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde keine Möglichkeit mehr, ein solches Bauvorhaben im Zuge einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu genehmigen, so dass eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes vorgeschlagen wird.

Der Geltungsbereich der Änderung soll die Grundstücke Flur-Nrn. 163/18, 163/19, 163/20, 163/21, 163/22, 163/23, 164/10 und 164/11 Gem. Oxenbronn umfassen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde zwischenzeitlich das Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, beauftragt, das hierzu die Planzeichnung, den Satzungstext und die Begründung entsprechend anpasst. Anhand dieses Entwurfes soll dann die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.  

Beschluss

Der Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB geändert.    

Der Änderungsbebauungsplan soll die Bezeichnung „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II - 1. Änderung“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Änderungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 163/18, 163/19, 163/20, 163/21, 163/22, 163,23, 164/10 und 164/11 Gem. Oxenbronn.

Auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Änderungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 17.02.2020 und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 17.02.2020 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2020 10:55 Uhr