Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag, als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:
- Anbau an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 57 Gem. Deubach, Ebersbacher Straße 10 - Tektur zum Bauantrag Nr. B-2019-315
- Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung von 2 Dachgaupen und Änderung von 1-Familienhaus auf 2-Familienhaus auf dem Grundstück Flur-N. 554/5 Gem. Ichenhausen, Friedrich-Jahn-Straße 11
- Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 593/10 Gem. Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 16
- Änderung bzw. Teilung der Nutzung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 914 Gem. Hochwang, Im Erzbühl 2, in ein Zweifamilienhaus
- Erstellung einer 1,80 m hohen Einfriedung (Sichtschutz) auf der Ostseite des Grundstückes Flur-Nr. 937 Gem. Hochwang, Bgm.-Weiß-Straße 1;
Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“, da gemäß den Festsetzungen Einfriedungen eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten dürfen (Bezugsfälle sind vorhanden)
- Erstellung einer 1,80 m hohen Einfriedung (Sichtschutz - Palisaden) auf der Westseite des Grundstückes Flur-Nr. 937/1 Gem. Hochwang, Bgm.-Weiß-Straße 3;
Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“, da gemäß den Festsetzungen Einfriedungen eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten dürfen (Bezugsfälle sind vorhanden)
- Fällung einer Eiche auf dem Grundstück Flur-Nr. 120/2 Gem. Rieden/Kötz, Von-Volmar-Straße;
Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Singer-Garten“, da gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes die bestehenden Eichen zu erhalten sind