Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 6 und 8; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Doppelhaus mit zwei Doppelgaragen zu errichten.

Damit die Doppelgarage auf der Südseite auch realisiert werden kann, ist die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überbauung der Baugrenze zu öffentlichen Grünfläche erforderlich, die entsprechend beantragt wird. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da bereits bei einer Bauvoranfrage im Zuge der Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 163/21 Gem. Oxenbronn der Überbauung der nördlichen Baugrenze zur Erstellung einer Garage zugestimmt wurde und es sich somit um einen Bezugsfall handelt, sollte aus Sicht der Verwaltung die Befreiung von Seiten der Stadt genehmigt werden.  

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 6 und 8, und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ in Bezug auf die Überbauung der südlichen Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 09:07 Uhr