Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/5 Gem. Ichenhausen, Mangoldstraße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Herr Yilmaz beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085 Gem. Ichenhausen ein Zweifamilienhaus mit einer Länge von 12 und einer Breite von 8 m bzw. im Treppenhausbereich von 11 m sowie einer Fristhöhe von 7 m zu erstellen. Als Dachform ist ein Walmdach geplant.
Die erforderlichen zwei Stellplätze können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich des Bauvorhabens keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrere zweigeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert

Aus Sicht der Verwaltung könnte daher der Bauvoranfrage zugestimmt werden. Letztendlich entscheidet jedoch das Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/5 Gem. Ichenhausen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 09:07 Uhr