Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Letztmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2019 wurde über eine Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen beraten und hierbei beschlossen, dieser das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zwischenzeitlich hat sich der Antragsteller und Grundstückseigentümer vom damaligen Planer getrennt und sich einen neuen gesucht. Von diesem wurde nunmehr erneut eine formlose Bauvoranfrage mit neuer Bauabsicht eingereicht. Nach wie vor sollen auf zwei Stockwerken insgesamt 8 Wohnungen entstehen. Geplant ist anstatt bei der Bauvoranfrage im Jahre 2019 nur noch ein Winkelbau- mit Erd- und Obergeschoss und keine zwei Wohngebäude. Das Gebäude selber soll ein flach geneigtes Satteldach erhalten.

Die erforderlichen 8 Stellplätze werden nunmehr komplett auf der Nordseite des Grundstückes nachgewiesen, auch für das bereits bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück befinden sich die drei Stellplätze auf diesem Bereich. Dabei sollen 3 Stellplätze als Doppelparker genutzt werden. Bei der Bauausführung wäre jedoch gesondert darauf zu achten, dass diese Doppelparker auch tatsächlich gebaut werden und die Parkplattformen unabhängig von der jeweiligen Belegung nutzbar sind (Systeme mit Absenkkeller oder seitlichem Paternoster))

Inwieweit die Abstandsflächen auf der Südseite aufgrund der Balkonanbauten und auf der Nordseite aufgrund der Laubengänge für die Wohnungseingänge eingehalten werden können ist fraglich. Dies hat jedoch abschließend das Landratsamt Günzburg zu prüfen.

Ansonsten ist das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zu betrachten, da es für das Baugrundstück keinen Bebauungsplan gibt. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Da diese Vorgaben aus Sicht der Verwaltung gegeben sind, könnte der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen und stellt dabei fest, dass, nachdem bereits am 25.02.2020 einer Bauvoranfrage für zwei Wohnhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten und damals schlechter anfahrbaren Stellplätze zustimmt wurde, der nun vorliegenden Bauvoranfrage ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen wäre. Eine Besonderheit bei der neuen Bauvoranfrage sind die Doppeldecker-Parkplätze, bei denen darauf zu achten ist, dass diese auch nutzbar realisiert werden.

Die hierzu von Stadtrat Hofmann und Lindner gestellten Fragen werden entsprechend beantwortet.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von Seiten des Landratsamtes ist jedoch insbesondere zu prüfen, ob die Abstandsflächen eingehalten werden und bei einer Bauausführung ist darauf zu achten, dass die als Doppelparker ausgewiesen Stellplätze auch tatsächlich errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 09:07 Uhr