Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn im beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB zu ändern und dabei die Wandhöhe für Sattel- und Walmdächer auf max. 6,30 m zu erhöhen sowie grau engobierte Dachziegel zuzulassen.

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II, Stadtteil Oxenbronn - 1. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 17.02.2020 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 17.02.2020 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 09.03.2020 bis einschl. 09.04.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 48 vom 27.02.2020.

Vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurde nur das Landratsamt Günzburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Das Landratsamt Günzburg gab mit Schreiben vom 30.03.2020 folgende Stellungnahme ab:

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Ichenhausen entwickelt.

Beschluss:
Der Hinweis zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Ortsplanung
Mit der Bebauungsplanänderung sollen im Wesentlichen weitere zweigeschossiges Hausformen zugelassen werden.
Aus ortsplanerischer Sicht wird die Zulassung weiterer Gebäudetypen vor allem am Ortsrand bedauert.  

Beschluss:
Der Wille des Plangebers ist die Erweiterung des Gestaltungsspielraums für die Bauherren im Plangebiet. Das Bedauern des Landratsamts wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0  Stimmen.

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine Änderungen vorzunehmen sind, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“, Stadtteil Oxenbronn in der Fassung vom 17.02.2020 wird als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Verfahrensunterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 09:07 Uhr