Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 54. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 21.01.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.                                        
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2018 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2018 durch den Haupt- und Personalausschuss und den Stadtrat der Stadt Ichenhausen kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2018 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in der Sitzung vom 21.01.2020 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Beschluss

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird der Entlastung für den Rechnungszeitraum 2018  zugestimmt.

1. Bürgermeister Robert Strobel nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Strobel hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Datenstand vom 16.04.2020 15:55 Uhr