Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anträge auf Tempo 30-Zonen, auf Tempo 30-Zonen-Konzept bzw. auf generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei den Bürgerversammlungen im Stadtteil Hochwang und Ichenhausen äußerten mehrere Bürger den Wunsch nach Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in verschiedenen Wohngebietsstraßen (z.B. Leitiweg).
Bei der Jahreshauptversammlung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Ichenhausen wurde von mehreren Bewohnern der Aberthamer Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in ihrer Straße angeregt.
Nach den Bürgerversammlungen wurde Bürgermeister Strobel von der Verkehrsreferentin des Stadtrates Barbara Kempfle am 08.11.2019 gebeten, ein Konzept für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen, auf dessen Grundlage dann das Gremium die Thematik diskutieren und entscheiden können.
Mit E-Mail vom 19.11.19 beantragten die Stadträte Georg Abt und Gabriele Walter ein generelles Tempolimit von 30 km/h in Wohngebieten (auch Ortsteilen) mit genereller rechts-vor-links-Regelung und mit dem damit verbundenen Abbau der Verkehrsschilder. Sollte dieser Vorschlag Zustimmung finden, wollen sie ihren Antrag erweitern und die o.g. Regelung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der B 16 und falls gewünscht zusätzlich weiteren, dann einzeln zu benennenden Straßen zur Anwendung bringen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorausgeschickt sei, dass die Stadt keine Geschwindigkeitsanordnungen für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen treffen kann. Hier entscheidet die jeweils zuständige Behörde (Landratsamt bzw. Staatliches Bauamt Krumbach). Allenfalls kann die Stadt Anträge auf Tempo-Beschränkungen stellen, wobei davon auszugehen ist, dass diese im Wesentlichen abgelehnt werden dürften.
Bei der Erstellung der Sitzungsvorlage wurden daher die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ausgenommen.

Zur Ausgangsituation:

Folgenden Gebiete sind bereits heute als 30iger-Zonen ausgewiesen:
-        südlich der Rohrer Straße ab den Einmündungen der Brandfeldstraße (ab der Mangoldstraße), des Behlinger Weges, der Franz-Schubert-Straße, der Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ und der Wilhelm-Busch-Straße bis zum Panoramaweg bzw. Ende der Straße „Am Birkelte“
-        Baugebiet „St. Leonhard“ im Stadtteil Hochwang
-        Krautgartenweg, Josef-Strobl-Straße, Riedweg, Torfweg und Untere GAsse im Stadtteil Oxenbronn
-        Am Feldle, Baumgärten und Joh.-Widmann-Straße im Stadtteil Rieden/Kötz

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h sind in nachfolgenden Straßen bereits vorhanden:
-        Leonhardiweg im Stadtteil Hochwang
-        Wiesgasse ab der Einmündung des Hirschweges bis zur Günztalalm
-        Rohrer Straße im Bereich der Schulen und des Kindergartens (zeitlich befristet von 07:00 bis 17:00 Uhr)
-        Friedrich-Jahn-Straße
-        Pestalozzistraße  
-        Günzweg im Bereich des Bahnüberganges
-        Straße „Zum Kötztal“ im Stadtteil Rieden/Kötz

Beschilderung „Freiwillig 30 km/h der Kinder wegen“ - ohne rechtliche Bedeutung
(Diese Beschilderung stammte noch aus einer Zeit, wo eine Tempo-30-Zone nur ausgewiesen werden durfte bei entsprechenden baulichen Begebenheiten wie Engstellen und Straßenkurven).
-        Mangoldstraße in Ichenhausen
-        Leitiweg, Bechlerstraße bis zur Einmündung der Max-Eyth-Straße, Enderlestraße, Wortwinstraße, Bahnstraße ab der Einmündung der Wortwinstraße bis zur Einmündung der Straße „Im Tal“, Straße „Im Tal“ im Stadtteil Hochwang
-        Haldestraße bis zur Einmündung der Straße „Zum Kötztal“, Straße „Am Wehr“, Hühleweg ab der Einmündung in die Hauptstraße ca. 20 m, Kirchstraße ab dem Kindergarten bis kurz vor der Einmündung in den Kirchberg im Stadtteil Rieden/Kötz
-        Von-Volmar-Straße ab der Einmündung in die Lindenstraße bis zum „Singer-Garten“ im Stadtteil Rieden/Kötz
-        Anhofer Straße und Schulstraße im Stadtteil Autenried

Darüber hinaus sind in der Kernstadt „verkehrsberuhigte Bereiche“ in der Vorderen Ostergasse, Hintere Ostergasse, Ludwigstraße, Von-Stain-Straße und Von-Roth-Straße ausgeschildert, welche nach den Überlegungen der Stadtverwaltung beibehalten werden sollten, und im nachfolgenden daher nicht weiter thematisiert werden.

Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 As. 1a StVO wurde festgelegt, dass Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen haben. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt.

Zusätzlich zu dieser Beschilderung könnte zum besseren Erkennen auf der Fahrbahn eine Flächenmarkierung aufgebracht werden. Bauliche Veränderungen / Hindernisse, die eine Drosselung der Geschwindigkeiten auslösen, wie Blumeninseln oder Parkbuchten oder Schwellen, sind nicht mehr zwingend nötig, aber möglich.

Ob Schilder alleine jedoch eine Wirkung erzielen ist umstritten.

In der Anlage befinden sich von der Verwaltung erstellte Pläne der Kernstadt und aller Stadtteile mit Kennzeichnung der für eine generelle Ausweisung von Tempo 30 in allen Wohngebieten notwendigen Schilder „Beginn einer Tempo-30-Zone“ bzw. „Ende einer Tempo-30-Zone“.
Wie diesen Plänen entnommen werden kann, würde es für eine Einrichtung von Tempo-30-Zonen in sämtlichen Wohngebieten also ausreichen, an allen Zufahrten das Schild „Beginn einer Tempo-30-Zone“ bzw. „Ende einer Tempo-30-Zone“ anzubringen.

Hinweise zu den Plänen: Nachdem eine Anordnung von Tempo-30-Zonen auch ein entsprechendes leistungsfähiges sowie den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtsstraßennetz sicherzustellen hat, sollten nach Ansicht der Stadtverwaltung die Ettenbeurer Straße (Bereich Ortsstraße ab Einmündung in die Günzburger Straße bis zur Einmündung der St.-Ulrich-Straße) und die Gemeindeverbindungsstraßen im Stadtteil Autenried (Riedener Straße) und im Stadtteil Rieden/Kötz(Lindenstraße und Großkötzer Straße), sowie die Ortsstraßen in den Gewerbegebiete (z. B. Dr. Emil-Schilling-Straße) ausgenommen. Berücksichtigt wurden nur die Wohngebiete.

Sofern in allen Wohngebiete in Ichenhausen und den Stadtteilen entsprechend den anliegenden Plänen Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden sollen, müssten insgesamt ca. 80 Schilder aufgestellt werden. Für die Aufstellung eines Schildes (Größe 85 x 85 cm) fallen ca. 200 € an, somit insgesamt ca. 16.000 €, zusätzlich für den Abbau der „Vorfahrt achten“-Schilder weitere 4.000 €. Für eine Fahrbahnmarkierung „30 Zone“ würden Kosten von ca. 300 € pro Markierung entstehen, bei einer Fahrbahnmarkierung im Anschluss an jedes Schild wären dies 80 x 300 € = 24.000 Euro. Die Gesamtkosten dürften also bei 44.000 Euro liegen.

Zu bedenken ist auch, dass eine Verkehrsüberwachung zur Einhaltung der Geschwindigkeiten nicht in allen Straßen möglich sein wird, da evtl. keine rechtlich zulässige Messstelle gefunden werden kann. Messstellen sind gemeinsam mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung vor Ort festzulegen und vom Polizeipräsidium Schwaben abschließend zu genehmigen.
Messstellen sind bisher in nachfolgenden Tempo-30-Straßen genehmigt und werden auch regelmäßig von der Kommunalen Verkehrsüberwachung überwacht:
-              Franz-Schubert-Straße               
-              Rohrer Straße                                 
-              Brandfeldstraße                            
-              Am Birketle                                    

Abschließend sei aus Sicht der Verwaltung erwähnt, dass trotz Ausweisung von Tempo-30-Zonen nicht zu erwarten ist, dass in den Straßen auch alle Verkehrsteilnehmer tatsächlich langsamer fahren werden.

Auch ist damit zu rechnen, dass bei einer solchen Anordnung zu leichten Zeitverzögerungen beim ÖPNV kommen kann und die Busfahrpläne gegebenenfalls angepasst werden müssten.

Beschluss

Straßen in Ichenhausen und den Stadtteilen, abseits der Durchgangsstraßen werden zuTempo-30-Zonen erklärt und eine entsprechende Beschilderung, sowie teilweise Fahrbahn-Markierungen „Tempo 30-Zone“ werden angebracht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2020 15:55 Uhr