Freibad an der Günz-Umstrukturierung und Umbauten am Stadtbad


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Stadtrates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 8.1

Sachverhalt

Auf Antrag von StR Riederle wurde zu Beginn der Sitzung beschlossen, den TOP 12 / nichtöffentlich „Freibad an der Günz – Umstrukturierung und Umbauten am Stadtbad“, soweit als möglich in der öffentlichen Sitzung zu behandeln.

In der Sitzung des Stadtrates vom 08.10.2019 wurde über die Beendigung des Pacht- und Dienstleistungsvertrages von Herrn Horst Schade für das städt. Freibad zum Ende der Badesaison 2019 berichtet.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise wurde u.a. über den künftigen Personalbedarf, die Möglichkeiten des Bade- und Kioskbetriebs bzw. deren künftige Betriebsform, die verschiedenen Arten der Einhebung der Badegebühren und die erforderlichen baulichen Maßnahmen und den daraus resultierenden Investitions- und Sanierungsbedarf beraten.
Zur Erarbeitung von Lösungen in einem Arbeitskreis mit der Verwaltung erklärten sich der Stadtbadreferent des Stadtrates Heinrich Welscher sowie die Stadträte Reinhold Lindner und Markus Spengler bereit. Ein Vor-Ort-Termin hierzu fand bereits statt.

Es wurde darüber hinaus beschlossen, für die Bewertung der künftigen Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht des Bades die Gesellschaft für das Badewesen GmbH, Prof. Dr. Sonnenberg, Essen zu beauftragen.

Die sog. „Vorabfassung“ des Gutachtens wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2020 vorgestellt und beschlossen, der empfohlenen Umwandlung des Flussfreibades rechtlich von einem „Naturbad“ in ein „Freibad“ und eine „Badestelle Fluss“ zuzustimmen, da die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und die erforderlichen finanziellen Aufwendungen bei einer Badestelle wesentlich geringer sind als beim Betrieb des Bades als Naturbad.

Zum Verständnis: Wird der Fluss als „Naturbad“ betrieben, obliegt die Aufsichtspflicht für den Flussbereich ebenfalls der Stadt und erfordert nach dem Gutachten eine Überwachung während der Öffnungszeiten mit einer zusätzlichen Wasseraufsichtsperson, was alleine schon wegen der max. zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden je Tag und den Öffnungszeiten von ebenfalls 10 Stunden je Wochentag und zum Abdecken des Bedarfsfalls Urlaub und Krankheit die Anstellung de facto von zwei weiteren Beschäftigten für die Sommermonate notwendig macht. Diese wären auf dem heutigen Arbeitsmarkt vermutlich gar nicht zu finden.

Auch wurde vom Gremium den für die o.g. Umwandlung notwendigen Umbauarbeiten im Bad und den nötigen Sanierungsmaßnahmen am Stadtbadstüble zugestimmt und die dafür erforderlichen außerplanmäßigen Haushaltsmittel freigeben.

Weiter wurde der vorgeschlagenen künftigen Betriebsform mit Trennung des Bad- und Kiosk-Betriebes zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Basis ermächtigt, entsprechende Verträge mit den Interessenten abzuschließen.

Die Endfassung des Gutachtens liegt zur Sitzung noch nicht vor.

Notwendige bauliche Maßnahmen (sh. auch Lageplan):

Abgrenzung der beiden Badebereiche „Freibad“ und „Badestelle Fluss“

Zur Umwandlung des Flussfreibades in ein Freibad und eine Badestelle ist das „Freibad“-Gelände komplett einzuzäunen, der Eingangsbereich entsprechend umzugestalten und zwischen den beiden Badebereichen „Freibad“ und „Badestelle Fluss“ einen Zu-/Ausgangsbereich mittels Drehkreuze/Drehtüren zu schaffen.

Hinweis des Gutachters: Auch beim „Belassen als Naturbad“ hätte eine Einzäunung/Abgrenzung des Flussbereichs mit Landbereich zum Freibadbereich erfolgen müssen.

Hinsichtlich der Höhe des Zaunes bzw. der Zu-/Ausgangskontrolle erfolgten zwischenzeitlich nochmals Gespräche mit dem Verfasser des Gutachtens, Herrn Prof. Dr. Sonnenberg sowie dem Vertreter unseres Haftpflichtversicherers, der Versicherungskammer Bayern (VKB), Herrn Schmid. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Herrn Schmid wurde um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der VKB die bisher verwendete Zaunhöhe ausreicht, um darzustellen, dass der Bereich der unbeaufsichtigten Flussbadestelle nicht mehr zum beaufsichtigten Teil des Bades gehört.

Als Ergebnis der Prüfung durch unseren Haftpflichtversicherer kann festgehalten werden, dass im Hinblick auf den Versicherungsschutz in der Kommunalen Haftpflichtversicherung keine Bedenken gegen die Höhe des Zaunes (bisher verwendete Höhe an Ost- und Südseite ca. 1,50 m - 1,65 m) zur Begrenzung des geschützten Schwimmbadbereichs bestehen. Dies gilt auch, wenn der Zaun an einigen Stellen etwas niedriger ist. Entscheidend ist, dass der Zaun eindeutig den geschützten/überwachten Bereich abgrenzt. Er muss nicht unüberwindbar sein. Der Zaun sollte aber so beschaffen sein, dass kleine Kinder, denen die Einsichtsfähigkeit für eigenverantwortliches Handeln noch fehlt, nicht über den Zaun klettern können. z.B. indem die Zaunfelder so gestaltet sind, dass sie nicht als Fußtritte verwendet werden können.

Der Gutachter, Herr Prof. Dr. Sonnenberg, hat er grundsätzliche keine Bedenken hinsichtlich der von unserem Haftpflichtvericherer verlangten Zaunhöhe. „Lediglich“ die beiden bisher eingeplanten Drehkreuze mit einer Höhe von 1 bis 1,20 m erscheinen ihm als zu niedrig. Außerdem sollte das Drehkreuz auf der Liegewiese nicht direkt zum Fluss hin platziert werden, sondern Richtung Norden zum Rasen hin.

Vorschlag der Verwaltung:

Abgrenzung der beiden Badebereiche mit einem Doppelstabmattenzaun in der bisher auch schon an der Ost- und Südseite verwendeten Höhe. Einbau eines alternativen Zu-/Ausgangsbereichs in Form von kindersicheren und funktionalen Pendeltüren o.ä. und Verzicht auf die ursprünglich vorgesehenen Drehkreuze zwischen den beiden Badebereichen aus Kostengründen (Kosten 2 Drehkreuze mit einer Höhe von 1 bis 1,20 m ca. 15.000 €) sowie Verlegung des 2. Zugangsbereichs auf die Nordseite zum Rasen hin.

Der in der Sitzung vom 28.01.2020 vorgestellte Kostenrahmen von ca. 90.000 € für alle notwendigen baulichen Maßnahmen kann nach derzeitigem Stand eingehalten werden.

Künftiger Betrieb:

Lt. vorliegendem Gutachten ist eine Fachkraft für Bäderbetriebe bzw. ein/e Schwimmmeister/in für die Badeleitung erforderlich.

Sowohl hinsichtlich des Betriebs des Freibades als auch der getrennten Verpachtung Kiosks/Freibadstübles erfolgten bereits Gespräche mit den zwei Interessenten.

  • Beschäftigung einer Badleitung:

Entsprechend des Gutachtens der Gesellschaft für das Badewesen ist für die Badleitung eine Fachkraft für Bäderbetriebe bzw. ein Schwimmmeister/in erforderlich. Gespräche mit zwei qualifizierten Personen wurden bereits geführt. Die von der Verwaltung favorisierte Person wartet derzeit noch auf die Genehmigung seines aktuellen Arbeitgebers. Sofern diese vorliegt schlägt die Verwaltung den Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages im Rahmen einer 450 €-Beschäftigung für die Badesaison vor.

  • Betrieb Freibad/Badestelle:

Für den Betrieb des Bades wird noch im Jahr 2020 beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Behandlung als Betrieb gewerblicher Art gestellt werden.

Warum:
Die Einnahmen in Form der Eintrittsgebühren sind mit 7% zu versteuern, jedoch wäre dann ein Vorsteuerabzug aus den Kosten des laufenden Badebetriebs sowie den Sanierungskosten möglich.

Finanzielle Auswirkung: Ausgaben 35.000 € je Badesaison

  • Verpachtung Kiosk/Freibadstüble:

Die Verpachtung des Kiosks erfolgt mit Ausstattung.

Warum:
Einnahmen aus der Verpachtung sind mit 19% zu versteuern, jedoch ist ein Vorsteuerabzug aus Sanierungskosten und Anschaffungskosten sowie der laufenden Betriebskosten möglich.

  • Anpassung der Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades

Die Stadt erhebt lt. Satzung vom 18.05.1993, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 07.11.2001 (Inkrafttreten 01.01.2002) Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades (sh. Anlage).

Nachdem die Gebühren seit annähernd 20 Jahren unverändert geblieben sind und aufgrund der Umwandlung des bisherigen Flussfreibades von einem Naturbad in ein Freibad und eine Badestelle sowohl die Kosten für den laufenden Betrieb steigen werden, aber auch die in diesem Zusammenhang notwendigen Investitionen nicht unerheblich sind, empfiehlt die Verwaltung eine angemessene Anpassung der Gebühren wie folgt:

Gebührenhöhe                                                bisher                        neu
 (in Euro)

Tageskarten                Erwachsene                                  1,00                          2,00
                       Ermäßigt                                  0,50                          1,00

Zehnerkarten        Erwachsene                                  7,50                        15,00
                       Ermäßigt                                  4,00                          8,00

Saisonkarten                Erwachsene                                18,00                        35,00
                       Ermäßigt                                  8,00                        20,00
                       Familie (Ehepaar)                        28,00                        50,00
                       Familie (Alleinerziehende)                28,00                        30,00
                       Familie (Schwerbehindert)                28,00                        30,00

Dauerkabinen mit Schlüssel                                26,00                        40,00

Gebührenmarke für Duschbenutzung                          0,25                          0,50

Pfand für Liege/Tag                                                  0,00                        10,00

Eine entsprechende Gebührensatzung auf Basis der vorgeschlagenen Gebühren wird in der nächsten Sitzungsrunde zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Beschluss 1

Das Freibad Ichenhausen wird in ein überwachtes „Freibad“ und eine nicht überwachte „Badestelle“ Günz umgewandelt.
Aufsicht: 1 Person für Schwimmbecken, Babyplanschbecken plus Vertretung für Pausen nach dem AZG sowie Urlaub und Krankheit. Zaunhöhe 1,50 m
Hausrecht auf dem Westufer der Günz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gebühren werden angepasst, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 10:18 Uhr