Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee (Schönhaldeweg 2) Bauherren: Dominik und Franziska Fabinger


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1241 Gem. Ellzee (Schönhaldeweg 2) ein.

Das Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee liegt in einem Bereich ohne BBP, ein Bauantrag ist somit nach §34 BayBO zu behandeln.
In der Bauvoranfrage ist im Schnitt ein Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss dargestellt.
In der Straße ,,Schönhaldeweg“ ist ein Oberflächenwasser- u. Schmutzwasserkanal vorhanden.

Die Verwaltung hat die Bauvoranfrage geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Dies ist in diesem Fall gegeben, so dass aus Sicht der Verwaltung der Bauvoranfrage zugestimmt werden kann.

Der Vorsitzende fügt hierzu noch an, dass zur Erschließung des Grundstückes die erforderlichen Grundstücksanschlüsse für Kanal noch vom Hauptkanal in das Grundstück zu verlegen sind. Die Kosten für den öffentlichen Bereich hat hierfür die Gemeinde Ellzee zu tragen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2020 08:07 Uhr