Bauvoranfrage: Erweiterungsbau eines bestehenden Gewerbeobjektes um weitere Büroflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 95/6 (Poststr. 15) in Stoffenried


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 73. Sitzung des Gemeinderates 02.04.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 21.02.2020 die o.g. Bauvoranfrage ein.
Der Antragsteller, Manfred Serek möchte einen Anbau an die ehem. Bankfiliale als Grenzbau mit Fensteröffnungen und Flachdach erstellen. Dieser Anbau hat lt. Bauvoranfrage ein Maß von ca. 19,00 x 6,50 m und eine Wandhöhe von ca. 3,50 m.
Die Poststr. 15 befindet sich lt. FNP in einem Mischgebiet.
Lt. BayBo ist ein Grenzbau nur zulässig, wenn dieses BV unter 3,00 m Wandhöhe, oder öffnungslos erstellt wird.
Um dieses BV genehmigen zu können, muss die Gemeinde Ellzee mit den Vorgaben dieser Planung, einer Abstandsflächenübernahme auf der Fl. Nr.: 95/8, Gem. Stoffenried, zustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass die Gemeinde hier in einer Art Zwickmühle sei, weil Herr Serek der Gemeinde das Grundstück überlassen hat, er hat damals bei der Raiffeisenbank an beiden Grundstücken Interesse bekundet. Aber andernfalls wäre die Abstandsflächenübernahme eine Wertminderung des Baugrundstückes.

GR Fischer Stefan hinter frägt, ob Abstandsflächen übernommen werden müssen, wenn die Öffnungen nicht drin wären, sondern der Bau zu wäre. Dann müssen keine übernommen werden, so der Vorsitzende und Herr Unterholzner.
Ein Grenzbau muss öffnungslos hergestellt werden, oder es wird 3,5 Meter Abstand gehalten, so Herr Unterholzner.

GR Ganser findet das Flachdach am Ortseingang unmöglich.

Wären Öffnungen an der Dachfläche zulässig, frägt GR Fischer Stefan.  Dies bejaht Herr Unterholzner.


Der Vorsitzende bringt an, dass ihm der Vorschlag gemacht werden könnte, ein schräggeneigtes Dach zu erstellen mit Dachfenstern und die 3 Meter einhalten.

Auch GR Schmucker findet diesen Vorschlag gut.

GR Schlosser K.G. ist ebenfalls der Meinung, dass diese Bauvoranfrage abgelehnt werden soll, weil der Bauplatz so kaputt wäre. Die Ortseingrünung würde komplett wegkommen, dass kann er sich nicht vorstellen, dass das Landratsamt diesem mitgeht.

Die jetzige Bauvoranfrage wird abgelehnt, es könnte eine neue Bauvoranfrage gestellt werden mit einem richtigen Dach. Es soll hierzu eine Form gewählt werden , bei der keine Abstandsflächen übernommen werden müssen.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee kann keiner Abstandsfläche auf der Fl. Nr.: 95/8, Gem. Stoffenried, zustimmen.  Die vorgelegte Bauvoranfrage wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 10:55 Uhr