Bauvoranfrage: Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr.: 137, Gem. Stoffenried


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 73. Sitzung des Gemeinderates 02.04.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 27.02.2020 die o.g. Bauvoranfrage ein.
Der Bauwerber, Josef Zahn möchte im Bereich des Aussiedlerhofes eine Betriebsleiterwohnung bauen.
Das Wohnhaus ist in der südöstlichen Ecke der Fl. Nr.: 137 geplant.
Herr Zahn führt auf dieser Fläche im Außenbereich einen landw. Betrieb.
§ 35
Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

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einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Die Verwaltung hat die Bauvoranfrage geprüft, das Bauvorhaben kann mit diesem Umfang und Optik, an diesem Ort realisiert werden.

Wasseranschluss ist vorhanden, ist aber nicht ausreichend für einen benötigten Brandschutz.
Löschwasserversorgung muss über einen anderen Weg sichergestellt werden, keine Kostenübernahme durch die Gemeinde Ellzee oder Wasserzweckverband Wiesenbachgruppe.
Hausanschluss (Kanal) befindet sich in der Schwaningerstraße.
Um das gepl. BV an das öffentliche Netz anzuschließen, müsste ein Kanal im öffentlichen Bereich
(Feldweg Fl. Nr.: 88 „Innerer Mittelgewandweg)“ verlegt und erstellt (Kanallänge ca. 100m) werden.

Alternative:
Kleinkläranlage (Dreikammersystem)

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt der Bauvoranfrage: Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr.: 137, Gem. Stoffenried unter folgendem:
  • Löschwasserversorgung zum Erreichen des Brandschutzes muss selber getragen werden,
  • Hausanschluss, Verlegung im Feldweg Fl. Nr.: 88 „Innerer Mittelgewandweg“ muss selber getragen werden, Ausführung nach Ausarbeitung eines Städtebaulichen Vertrages,
das gemeindliche Einvernehmen.

Die Abwasserentsorgung wird ihm freigestellt, Anschluss an das Kanalnetz oder mit einer Kleinkläranlage. Die Kosten werden vom Bauherr selbst getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 10:55 Uhr