Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hlt aus seiner Mitte r die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere rgermeister (Art. 35 Abs. 1 GO).

Das Institut des/der weiteren rgermeister/s ergibt sich aus der Notwendigkeit eines Vertreters. Ob der Stadtrat einen weiteren oder zwei weitere rgermeister („zweiter rgermeister und dritter rgermeister“) hlt, steht in seinem freien Ermessen. Die Wahl eines dritten weiteren rgermeisters („vierter rgermeister“) ist unzulässig.

Die weiteren rgermeister sind grundsätzlich ehrenamtlich tig, und zwar ohne cksicht auf die Größe der Gemeinde; die Stadt tte jedoch die glichkeit, durch Satzung zu bestimmen, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere rgermeister).

r die abgelaufene Legislaturperiode 2014/2020 hatte der Stadtrat in der  konstituierenden Sitzung am 06.05.2014 beschlossen, dass für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates zwei weitere rgermeister aus der Mitte des Stadtrates gewählt werden. Die weiteren rgermeister waren Ehrenbeamte der Stadt.

Beschluss

Für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates sind zwei weitere Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Stadt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 10:52 Uhr