Gem. Art. 20 a der Gemeindeordnung haben ehrenamtlich tätige Gemeindebürger Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere wird durch Satzung bestimmt. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden.
Nach der bisherigen Regelung erhielten die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 25,00 € und ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die nach der Geschäftsordnung notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses. Des Weiteren wurde für Fraktionssitzungen pauschal eine Sitzung im Monat vergütet. Die Höhe der Vergütung bestimmte sich nach dem jeweiligen Sitzungsgeld für die Stadtratssitzungen, somit 30,- €.
Der Stadtrat hat die Art und Höhe der Entschädigung für die Sitzungsperiode neu festzulegen.
Vorschlag Verwaltung: Die pauschale Monatsentschädigung i.H.v. 25,- € für jedes Stadtratsmitglied beibehalten, die Entschädigung für die Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen um 5,- € auf jeweils 35,00 € erhöhen. Darüber hinaus entsprechend dem Vorbild anderer Kommunen und des Kreistages eine monatliche Pauschalentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einführen (Fraktionsvorsitzende erhalten monatlich 30,- € pauschal sowie 8,- € je Fraktionsmitglied, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden monatlich 15,- € pauschal sowie 4,- € je Fraktionsmitglied).
Die aktuelle Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht sieht zudem vor, dass Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles haben. Selbstständig Tätige erhalten demnach eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde.
Die Verwaltung empfiehlt, die zwei genannten Beträge jeweils ebenfalls um 5,- € auf 15,- € zu erhöhen.
Im Übrigen enthält die in der Anlage beigefügte Satzung, wie bisher auch, Vorgaben über die Zusammensetzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse.