Erlass einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Gem. Art. 20 a der Gemeindeordnung haben ehrenamtlich tige Gemeindebürger Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das here wird durch Satzung bestimmt. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden.

Nach der bisherigen Regelung erhielten die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder r ihre tigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 25,00  und ein Sitzungsgeld von je 30,00  für die nach der Geschäftsordnung notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses. Des Weiteren wurde r Fraktionssitzungen pauschal eine Sitzung im Monat vergütet. Die he der Vergütung bestimmte sich nach dem jeweiligen Sitzungsgeld r die Stadtratssitzungen, somit 30,- €.

Der Stadtrat hat die Art und he der Entschädigung für die Sitzungsperiode neu festzulegen.

Vorschlag Verwaltung: Die pauschale Monatsentschädigung i.H.v. 25,-  für   jedes Stadtratsmitglied beibehalten, die Entschädigung für die Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen um 5,-  auf jeweils 35,00  erhöhen. Darüber hinaus entsprechend dem Vorbild anderer Kommunen und des Kreistages eine monatliche Pauschalentschädigung r die Fraktionsvorsitzenden und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einführen (Fraktionsvorsitzende erhalten monatlich 30,-  pauschal sowie 8,-  je Fraktionsmitglied, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden monatlich 15,-  pauschal sowie 4,-  je Fraktionsmitglied).

Die aktuelle Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht sieht zudem vor, dass Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles haben. Selbstständig tige erhalten demnach eine Pauschalentschädigung von 10,00  je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen tigkeit entstanden ist. Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder uslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde.
Die Verwaltung empfiehlt, die zwei genannten Beträge jeweils ebenfalls um 5,-  auf 15,-  zu erhöhen.

Im Übrigen enthält die in der Anlage beigefügte Satzung, wie bisher auch, Vorgaben über die Zusammensetzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse.

Beschluss

Die        Satzung        der        Stadt        Ichenhausen        zur        Regelung        von        Fragen        des        örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 10:52 Uhr