Städt. Freibad; Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Nach Beendigung der Badesaison 2020 wurden sowohl von der Bademeisterin, als auch Stadträten und Freibadbesuchern diverse Wünsche an die Verwaltung herangetragen. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Becken des Bades wie auch die vorhandene Technik sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig sind.

In der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 17.11.2020 wurden über die von der Verwaltung vorgestellten 4 Varianten der Beckensanierung und Technikertüchtigung (siehe Anlage) beraten, wobei eine Mehrheit der Mitglieder die Variante 4 favorisierte. Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht.

Die Verwaltung sollte bis zur Stadtratssitzung den durch die Technikerneuerung erforderlichen Personalbedarf sowie die Möglichkeit der Förderung der Sanierungsmaßnahmen klären. Weiter sollte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtbadreferenten eine Übersicht erstellen, welche (Unterhalts-)Maßnahmen aus deren Sicht verschoben bzw. welche Kosten durch die eventuelle Entscheidung für Variante 4 wegfallen würden.

Personalbedarf/-qualifikation:

Die Gesellschaft für das Badewesen teilte hierzu unter Bezug auf die einschlägige DGfdB-Richtlinie R94.05 zum Bedarf und zur Qualifikation der Betriebsaufsicht folgendes steht:

Eine Betriebsaufsicht hat den sicheren Betrieb des Bades zu gewährleisten und Haftungsrisiken für den Betreiber beherrschbar zu machen.
Sie erstreckt sich auf die baulichen und technischen Anlagen. Sie umfasst die notwendigen betrieblichen Maßnahmen und stellt sicher, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten und die Pflichten des Badbetreibers erfüllt werden. Jedes Bad ist nachweislich täglich vor der Inbetriebnahme auf seine Sicherheit und Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.
Die Betriebsaufsicht in Bädern sollte durch Fachkräfte für Bäderbetriebe ausgeübt werden.
Die Betriebsaufsicht kann auch durch andere qualifizierte Personen übernommen werden, wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise wie eine Fachkraft wahrzunehmen.
Die Betriebsaufsicht kann auch für mehrere Bäder wahrgenommen werden, wenn vor Ort qualifizierte Personen anwesend sind, die in der Lage sind, die für den Betrieb und in Notfallsituationen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich Fachkräfte für die Technik verantwortlich sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine diesbezüglich vergleichbar qualifizierte Person vorhanden ist.

Bei einem kompletten Verzicht auf das Kinderplansch- und Nichtschwimmerbecken kann auch komplett auf eine Badeaufsicht verzichtet werden. Die Infrastruktur an Land kann komplett bestehen bleiben, also auch die Funktionsgebäude incl. Spielplatz, Duschen und Umkleiden. Es wäre dann nur eine Veränderung der Beschilderung erforderlich. Die Einstiege in die Günz führen nicht zu einem Naturbad mit Aufsicht. Diese können laut Stellungnahme ja auch bereits jetzt (außerhalb des Badgeländes) vorhanden sein.


Mögliche Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen:

Der Freistaat unterstützt die bayerischen Kommunen mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder.

Ziel des Sonderprogramms Schwimmbadförderung ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Mit dem Programm soll die Sanierung von kommunalen Bädern gefördert werden, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind, und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.

Die Kommunen können für ihre Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Programms (bis 2024) jederzeit Förderanträge stellen. Die Maßnahmen werden in der Reihenfolge gefördert, in der die vollständigen Antragsunterlagen bei den Bewilligungsstellen eingehen (sog. Windhundverfahren)

Der Fördersatz für eine Kommune mit einer finanziellen Leistungsfähigkeit, die dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt derzeit 25 %.

Förderfähig sind aufgrund des Programmziels – Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen – nur Becken, die sich zum Schwimmen eignen, des Weiteren Umkleiden und Technikbereiche. Nicht förderfähig sind insbesondere Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschenanlagen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken o.ä. sowie Planschbecken. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben weniger als 100.000 € betragen.

Kostendeckung der Badesaison 2020:

Das Flussfreibad wurde aus aufsichts- und haftungsrechtlichen Gründen in ein (gebührenpflichtiges) Freibad und eine (gebührenfreie) Badestelle umgewandelt.

Darüber hinaus wird das Bad/Badestelle aus wirtschaftlichen Gründen seit der Badesaison 2020 als Betrieb gewerblicher Art geführt.

Die Gebühren für die Benutzung des Freibades wurden nach 20 Jahren – auch wegen der im Zusammenhang mit der Umwandlung entstandenen Umbaukosten – maßvoll angehoben.

Auf die hierzu erfolgten Beratungen, Beschlüsse und erlassenen Satzungen wird verwiesen.

Für die etwa 7.000 Gäste, die das Bad in der coronabedingt verkürzten und eingeschränkten Saison 2020 besuchten, wurden Badegebühren i.H.v. ca. 8.600 € eingenommen.
Diesen Einnahmen stehen Ausgaben i.H. v. ca. 147.300 € gegenüber, Dies bedeutet einen Kostendeckungsgrad von etwa 6 %.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad bei bayerischen Hallen- und Freibädern beträgt durchschnittlich rund 30 %.

Die Stadt Ichenhausen bezuschusst folglich jeden der 7.000 Besuche mit 19,80 €.

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine wesentlich höhere Kostendeckung angestrebt werden.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion und Fragen nach der Lebensdauer der Folie und des Edelstahlbeckens, der Technik und der Wasserfilterung, entscheidet sich das Gremium für die Variante 4 wie dargestellt.

Beschluss

Das Gremium entscheidet sich einstimmig für die Variante 4 wie dargestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2021 07:26 Uhr