Für die Beschaffung von CO²-Sensorgeräten, mobilen Lüftungsgeräten sowie Ausstattungsgegenständen hat das Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (im Bereich Kindertagesstätten) als auch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Bereich Schulen) jeweils ein Förderprogramm aufgelegt. Die Förderanträge müssen bis 31.12.2020 bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Kindertagesstätten:
Für die Kindertageseinrichtungen werden sowohl Ausstattungsgegenstände, dazu gehören u.a. Desinfektionsmittel einschl. Spender, Einmalhandtücher, kontaktlose Fieberthermometer, mobile Trennwände u.a., die Anschaffung von CO² Sensorgeräte Geräten als auch die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten gefördert.
Der Förderbetrag für diese Ausstattungsgegenstände ist im Bereich der Kindertagesstätten gedeckelt und beträgt pauschal je betreutem Kind 16,32 €, die zum 31.12.2019 betreut werden. Es ergibt sich somit ein Förderbetrag von 5.777,28 € für die im Stadtgebiet Ichenhausen befindlichen Kindertagesstätten.
Für Gruppenräume, Mehrzweckräume oder Therapieräume können CO²-Sensorgeräte angeschafft werden, um rechtzeitig Lüftungsmaßnahmen durchführen zu können.
Die Förderung beträgt hier pauschal 7,12 € je betreutem Kind, wobei die Maximalfördersumme bei 2.520,48 € für das Stadtgebiet liegt.
Für die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten (nur für Räume, die nicht ausreichend gelüftet werden können,) können 3.500 € pro förderfähigem Raum beantragt werden.
Schulen:
Für die Schulen wurde ein ähnliches Förderprogramm – mit Ausnahme der Förderung für Ausstattungsgegenstände aufgelegt. Die Förderung für CO²-Sensorgeräte beträgt 7,27 € pro Schüler (Schülerzahlen 01.10.2019).
Für die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten (nur für Räume, die nicht ausreichend gelüftet werden können,) können 3.500 € pro förderfähigem Raum beantragt werden.
Bedarfserhebung:
Seitens der Verwaltung wurde der Bedarf bei allen Kitas im Stadtgebiet und der Grundschule Ichenhausen ermittelt. (Von der Kita Heilig Kreuz in Hochwang in der Trägerschaft der Kath. Kirche und dem Montessori-Kindergarten in der Trägerschaft des Montessori-Verein stehen die diesbezüglichen Antworten noch aus. Gegebenenfalls wird die Stadt nachfolgend aufgeführte Gegenstände mitbeschaffen und die Zuschüsse beantragen. Über die für die Mittelschule Ichenhausen als notwendig erachtete Anschaffungen entscheidet der Mittelschulverband.)
Ausstattungsgegenstände:
Soweit förderfähigen Ausstattungsgegenstände für die Kitas zur Verbesserung der Hygiene seit 01.10.2020 noch nicht bis zur Höhe des Förderbetrages beschafft wurden, wird dies bis zum Ende der Antragsfrist geschehen.
CO²-Sensorgeräte:
Für die Städt. Kitas wurde ein Bedarf von 30 CO²-Geräten gemeldet, für die Grundschule in Ichenhausen wäre ein Bedarf von 29 Geräten vorhanden. Die Anschaffungskosten dieser Geräte liegen im Bereich von 150 € bis 250 € pro Gerät.
Mobile Lüftungsgeräte:
Grundsätzlich ist es für eine Verringerung der CO2- und Aerosolkonzentration ausreichend, Räume regelmäßig durch das Öffnen der Fenster zu lüften. Daher werden mobile Raumluftreinigungsgeräte nur dann gefördert, wenn Räume nicht ausreichend durch gezieltes Öffnen der Fenster oder eine bereits vorhandene Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können. Dies ist beispielsweise in innenliegenden Räumen der Fall oder wenn lediglich Oberlichter geöffnet werden können.
Darüber hinaus ist bei im Raum aufgestellten Luftreinigern die Verwirbelung und damit auch die Verteilung von Viren nach Aussagen im Raum noch größer als bei zentralen Lüftungsanlagen.
Nachdem in allen Gebäuden das ausreichende Lüften durch das Öffnen der Fester möglich ist und eine Bezuschussung damit ausscheidet, wird von einer Beschaffung von mobilen Luftreinigern abgeraten.